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Sport

Damit der Sport seine besondere Wirkung für unsere Gesellschaft entfalten kann, sind die Sport- und Schützenvereine vor Ort von zentraler Bedeutung. Deshalb fördert der Freistaat Bayern den Sportbetrieb der Sport- und Schützenvereine mit der Vereinspauschale.

Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports.

Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Förderung des Sportbetriebs der Vereine in pauschalierter Form, der sogenannten Vereinspauschale. Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Soweit ein Verein nicht mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht, wird eine Förderung nicht gewährt.

Nähere Informationen zur Vereinspauschale, das Formular „Erklärung Lizenzinhaber/in“ sowie eine aktuelle Übersicht der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen finden Sie unter https://www.innenministerium.bayern.de/sport/foerderung/vereinspauschale/

Weitere Informationen zur Vereinspauschale