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Steuern
Steuerbefreiung
Die Hundesteuer wird erlassen:
Für Hunde, die eine zertifizierte Prüfung als Therapiehund erfolgreich abgelegt haben und die regelmäßig in dieser Funktion in einer Kindertagesstätte, Schule, Einrichtung der Behinderten- oder Altenhilfe sowie ähnlichen Einrichtungen eingesetzt werden. Die Steuerbefreiung wird nach Ablauf des Kalenderjahres, nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der jeweiligen Organisation gewährt.