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Presse
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Foto- und Filmaufnahmen in Aschaffenburg
Foto- und Filmaufnahmen im öffentlichen Raum
Foto- und Filmaufnahmen, für die keine Aufbauten, Sperrungen oder Flächensondernutzungen notwendig sind, sind im öffentlichen Raum genehmigungsfrei. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind Orte, die grundsätzlich für jedermann frei zugänglich sind.
Die Stadt setzt voraus, dass durch die Aufnahmen weder Verkehr noch Dienstabläufe in Behörden, Geschäften, auf Baustellen usw. gestört werden, keine Personen ohne deren Einverständnis gefilmt oder fotografiert werden, keine ethisch und moralisch bedenklichen Film- und Fotoaufnahmen gemacht und Grünanlagen nicht beschädigt werden.
Bei Foto- oder Filmaufnahmen mit Auswirkungen auf öffentliche Verkehrsflächen, Fußgängerbereiche oder Grünanlagen durch Aufbauten, (Straßen-)Sperrungen, Fahraufnahmen, Parken oder Fahren in Fußgängerbereichen ist eine Genehmigung erforderlich. Grundsätzlich verboten ist das Parken und Befahren von Schwerbehindertenparkplätzen, Feuerwehrzufahrten und Fußgängerzonen.
Genehmigungspflichtig sind auch Foto- und Filmaufnahmen, die nachts stattfinden und /oder Lärm verursachen.
Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Den Antrag schicken Sie bitte per E-Mail, Fax oder Post an
Stadt Aschaffenburg
Pressestelle
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
presse@aschaffenburg.de
Fax 06021-330 330
Foto und Filmaufnahmen in städtischen Grünanlagen (Parks)
Private Foto- und Filmaufnahmen in Parks und Grünanlagen sind erlaubt.
Redaktionelle und kommerzielle Foto- und Filmaufnahmen sind genehmigungspflichtig.
Untersagt ist grundsätzlich das Betreten von Flächen, die nicht als Wege, Spielflächen oder Liegewiesen kenntlich sind sowie das Besteigen und Beschädigen von Bäumen, Pflanzen, Bauwerken oder sonstigen Einrichtungen.
Auf Friedhöfen ist es untersagt, Film-, Video- und Fotoaufnahmen von Grabstätten und Grabmalen zu erstellen, zu verwerten und zu verbreiten, außer zu privaten Zwecken oder bei Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung der nutzungsberechtigten Person. Friedhofswege dürfen nicht befahren werden.
Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden
Das Antragsformular finden Sie hier.
Den Antrag schicken Sie bitte per E-Mail, Fax oder Post an
Stadt Aschaffenburg
Pressestelle
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
presse@aschaffenburg.de
Fax 06021-330 330
Foto- und Filmaufnahmen in und von städtischen Gebäuden
Das Fotografieren und Filmen öffentlicher Gebäude von außen ist genehmigungsfrei. Werden öffentliche Gebäude von innen gefilmt oder fotografiert, bedarf es je nach Verwendungszweck einer Genehmigung.
Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden
Das Antragsformular finden Sie hier.
Den Antrag schicken Sie bitte per E-Mail, Fax oder Post an
Stadt Aschaffenburg
Pressestelle
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
presse@aschaffenburg.de
Fax 06021-330 330
Aufnahmen mit Drohnen im öffentlichen Raum
Bei der Benutzung von Drohnen für Foto- und Filmaufnahmen gelten grundsätzlich die LuftVO, die Drohnenverordnung und die Allgemeinverfügung des Luftfahrtamtes.
Den Flyer zur Drohnenverordnung finden Sie hier.
Drohnenaufnahmen zu rein privaten Zwecken sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Gewerbliche Film- oder Fotoaufnahmen mit Drohnen sind nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. für kulturdokumentarische Filmaufnahmen) und nur unter bestimmten Auflagen genehmigungsfähig.
Für die Fußgängerzone und das Klinikum gilt grundsätzlich ein Betriebsverbot.
Start und Landung von Drohnen auf städtischen Liegenschaften
Das Starten und Landen einer Drohne auf öffentlichen städtischen Grundstücken ist genehmigungspflichtig (50 Euro).
Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Der Antragsteller muss eine Ausnahmegenehmigung nach § 21 a der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30.03.2017 sowie eine Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge vorlegen.
Werden weitere Grundstücke überflogen, so hat der Antragsteller die erforderlichen Erlaubnisse beim jeweiligen Eigentümer einzuholen.
Den Antrag schicken Sie bitte per E-Mail, Fax oder Post an
Stadt Aschaffenburg
Pressestelle
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
presse@aschaffenburg.de
Fax 06021-330 330
Bitte beachten Sie:
Das Schloss Johannisburg, das Pompejanum und der Park Schönbusch sind Liegenschaften des Freistaats Bayern. Für die Genehmigung von Foto- und Filmaufnahmen wenden Sie sich bitte an die
Bayerische Schlösserverwaltung, Schloss- und Gartenverwaltung Aschaffenburg.
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Büro des Oberbürgermeisters
Carla Diehl
Zimmer 302
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021-330 1379
- Telefax:
- +49 6021-330 330
- Email:
- presse@aschaffenburg.de
Stadt Aschaffenburg
Büro des Oberbürgermeisters
Mailin Seidel
Zimmer 302
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330 - 1738
- Telefax:
- +49 6021 330 - 330
- Email:
- presse@aschaffenburg.de