Inhalt
Stadtrat
Der Aschaffenburger Stadtrat kommt im Gebäude des Großen Sitzungssaals am Rathaus zusammen.
Der Stadtrat ist die aus allgemeinen, freien und geheimen Wahlen hervorgegangene Vertretung der Aschaffenburger Bürger. Er besteht aus dem Oberbürgermeister und den 44 Stadtratsmitgliedern und ist für die Dauer von jeweils sechs Jahren gewählt. Der Stadtrat verwaltet die Stadt durch seine Beschlüsse. Er tagt in der Regel einmal im Monat, bei Bedarf auch häufiger. Die Einberufung des Stadtrats erfolgt durch den Oberbürgermeister. Er legt die Tagesordnung fest, bereitet die Sitzungen vor und leitet sie. Die Mitglieder des Stadtrats sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. Ihnen liegt zu jedem Tagesordnungspunkt eine schriftliche Vorlage vor, die meist von der Verwaltung ausgearbeitet wurde. Diese Vorlage enthält die zur Entscheidungsfindung wichtigen Argumente und einen Antrag, über den mit Ja oder Nein entschieden werden kann. Bei "persönlicher Beteiligung" ist den Mitgliedern des Stadtrats die Teilnahme an Beratung und Abstimmung untersagt. Der Stadtrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind. Die Stadträte sind verpflichtet bei Abstimmungen ihre Stimme abzugeben (Stimmenthaltungsverbot).
Die Stadtratsmitglieder haben kein allgemein politisches Mandat inne, das heißt sie sind keine Parlamentarier. Sie üben entsprechend dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie ein freies Mandat aus, sind nur ihrem Gewissen verpflichtet und nicht an Weisungen gebunden.