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Öffentlichkeit der Sitzungen

Die Sitzungen von Stadtrat und Ausschüssen sind grundsätzlich öffentlich. Jedermann kann daran teilnehmen. Die Sitzungstermine werden in der Tagespresse im amtlichen Teil bekanntgegeben. In einem - meist an die öffentliche Sitzung anschließenden - nichtöffentlichen Teil werden Angelegenheiten behandelt, die Personalfragen und Grundstücksangelegenheiten betreffen, Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit erfordern oder schutzwürdige Interessen Dritter berühren, ferner Gegenstände, die aufgrund allgemeiner Gesetze nichtöffentlich behandelt werden müssen. Dies regelt § 19 der Geschäftsordnung des Stadtrats.