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Einheitlicher Ansprechpartner

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Einheitlicher Ansprechpartner

Die Stadt Aschaffenburg übernimmt die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners  (EA) entsprechend dem Bayerischen EA-Gesetz. Demnach ist der Einheitliche Ansprechpartner in Bayern ausschließlich für Anfragen von Dienstleistern aus dem EU-Ausland und den gleichgestellten Ländern Island, Norwegen und Liechtenstein mit grenzüberschreitendem Bezug zuständig.

Der Einheitliche Ansprechpartner koordiniert im Sinne eines Lotsen bzw. Verfahrenspartner den Verwaltungsablauf zwischen Antragssteller und Fachamt. Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist freiwillig. Wie bisher können sämtliche Behördengänge selbst durchgeführt werden.


Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners

  • Bereitstellung umfassender und aktueller Erstinformationen zum Verfahrensablauf und Aushändigung von Antragsformularen bei einem Vorhaben in Aschaffenburg
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Verfahrenskorrespondenz (Anträge, Anzeigen, Unterlagen) in alle Richtungen
  • auf Wunsch Auskunft zum Verfahrensstand
     

Welche Dienstleistungen fallen in den Aufgabenbereich des Einheitlichen Ansprechpartners?

Der Einheitliche Ansprechpartner ist für einen breiten, nicht abschließend definierten Bereich von Dienstleistungsbranchen zuständig. Grundsätzlich handelt es sich um alle im Wirtschaftsverkehr handelbaren Dienstleistungen. Einbezogen sind etwa Handel, Gastronomie, Handwerk, IT-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Unternehmensdienstleistungen und technische Dienstleistungen, Beratung und Bauwirtschaft.


Hintergrund Europäische Dienstleistungsrichtlinie

Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Instrument der EU-Dienstleistungs-richtlinie, die am 27.12.2006 in Kraft trat und bis zum 28.12.2009 durch die Mitgliedstaaten umzusetzen war. Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist, den europäischen Binnenmarkt für Dienstleistungen durch den Abbau bürokratischer Hindernisse durchlässiger zu machen und so die Ansiedlung von Dienstleistern aus einem Mitgliedsland der EU sowie die Ausübung einer Dienstleistung in einem anderen europäischen Mitgliedsland zu erleichtern.


Erklärungen und Anträge können per Fax oder postalisch eingereicht werden.

Adresse

    Einheitlicher Ansprechpartner der Stadt Aschaffenburg

  • Wirtschaftsförderung
    Postanschrift: Dalbergstraße 15
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    +49 6021 330 - 1722
    Telefax:
    +49 6021 330 - 330
    Email: