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Einheitlicher Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner
Die Stadt Aschaffenburg übernimmt die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) entsprechend dem Bayerischen EA-Gesetz. Demnach ist der Einheitliche Ansprechpartner in Bayern ausschließlich für Anfragen von Dienstleistern aus dem EU-Ausland und den gleichgestellten Ländern Island, Norwegen und Liechtenstein mit grenzüberschreitendem Bezug zuständig.
Der Einheitliche Ansprechpartner koordiniert im Sinne eines Lotsen bzw. Verfahrenspartner den Verwaltungsablauf zwischen Antragssteller und Fachamt. Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist freiwillig. Wie bisher können sämtliche Behördengänge selbst durchgeführt werden.
Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners
- Bereitstellung umfassender und aktueller Erstinformationen zum Verfahrensablauf und Aushändigung von Antragsformularen bei einem Vorhaben in Aschaffenburg
- Entgegennahme und Weiterleitung von Verfahrenskorrespondenz (Anträge, Anzeigen, Unterlagen) in alle Richtungen
- auf Wunsch Auskunft zum Verfahrensstand
Welche Dienstleistungen fallen in den Aufgabenbereich des Einheitlichen Ansprechpartners?
Der Einheitliche Ansprechpartner ist für einen breiten, nicht abschließend definierten Bereich von Dienstleistungsbranchen zuständig. Grundsätzlich handelt es sich um alle im Wirtschaftsverkehr handelbaren Dienstleistungen. Einbezogen sind etwa Handel, Gastronomie, Handwerk, IT-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Unternehmensdienstleistungen und technische Dienstleistungen, Beratung und Bauwirtschaft.
Hintergrund Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Instrument der EU-Dienstleistungs-richtlinie, die am 27.12.2006 in Kraft trat und bis zum 28.12.2009 durch die Mitgliedstaaten umzusetzen war. Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist, den europäischen Binnenmarkt für Dienstleistungen durch den Abbau bürokratischer Hindernisse durchlässiger zu machen und so die Ansiedlung von Dienstleistern aus einem Mitgliedsland der EU sowie die Ausübung einer Dienstleistung in einem anderen europäischen Mitgliedsland zu erleichtern.
Erklärungen und Anträge können per Fax oder postalisch eingereicht werden.
Weitere allgemeine Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner und zur EU-Dienstleistungsrichtlinie
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- english: Federal Ministry for Economic Affairs and Climate Action
- Dienstleistungsportal Bayern
- Gesetz über die Zuständigkeit für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Bayern (PDF | 37 KB)
- Berufsanerkennungsportal des Bundes
- Points of Single Contact (PSCs) - e-government portals
Adresse
Wirtschaftsförderung
Postanschrift: Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330 - 1722
- Telefax:
- +49 6021 330 - 330
- Email:
- wirtschaftsfoerderung@aschaffenburg.de