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Brandschutz

Der Bestand eines Betriebes, die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter und Kunden ist durch vorbeugende Brandschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Teilweise handelt es sich um verpflichtende Brandschutzmaßnahmen.

Daher empfiehlt es sich in der Planungsphase eines Neu- oder Umbaus oder bei der Nutzungsänderung einer Immobilie den Brandschutzaspekt frühzeitig zu beachten.

Es empfiehlt sich folgende Fragestellungen für notwendige Schutzmaßnahmen heranzuziehen:

  • Erfüllt die Gewerbeimmobilie die aktuellen brandschutzrechtlichen Vorschriften?
  • Macht eine Nutzungsänderung weitere/veränderte Brandschutzmaßnahmen notwendig?
  • Beim Neubau einer gewerblichen Immobilie: welche Maßnahmen und baurechtlichen Vorschriften müssen unbedingt eingehalten werden?
  • Kann die Belegschaft des Betriebes für den Brandschutz zusätzlich sensibilisiert werden?

 

Im Rahmen der Planungen empfiehlt sich die Berücksichtigung folgender brandschutztechnischer Anlagen:

  • Feuerlöscher
  • Rettungswege
  • Türen
  • Wände
  • Mitarbeiterschulung
Detaillierte Informationen stellt Ihnen das Bauordnungsamt zur Verfügung: