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Sondernutzung öffentlicher Wegflächen

Im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen können Aktivitäten genehmigungspflichtig sein. Darunter fällt die Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche für gewerbliche Zwecke.

Folgende Fragestellung fassen relevante Aspekte für eine Genehmigung auf:

  • Betreiben Sie eine Gaststätten und planen eine Außenbestuhlung?
  • Wollen Sie eine Werbetafel oder Waren vor Ihrem Ladengeschäft präsentieren?
  • Wollen Sie einen Informationsstand aufbauen oder planen Sie andere Informationsaktivitäten?

Auch Werbeanlagen wie ortsfeste Anlagen oder Automaten bedürfen einer Genehmigung. 

Detaillierte Informationen stellt Ihnen das Bauordnungsamt zur Verfügung: