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Zentralregisterauskünfte

In bestimmten Verfahren benötigt die Behörde zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden Auskünfte aus dem

- Bundeszentralregister und / oder

- Gewerbezentralregister

Diese Auskünfte werden je nach Rechtslage von der Behörde selbst eingeholt oder sind vom Gewerbetreibenden zu beantragen.

Die Auskünfte sind in aller Regel gebührenpflichtig.

Detaillierte Informationen stellt Ihnen das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt zur Verfügung: