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Zentralregisterauskünfte
In bestimmten Verfahren benötigt die Behörde zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden Auskünfte aus dem
- Bundeszentralregister und / oder
- Gewerbezentralregister
Diese Auskünfte werden je nach Rechtslage von der Behörde selbst eingeholt oder sind vom Gewerbetreibenden zu beantragen.
Die Auskünfte sind in aller Regel gebührenpflichtig.