Wohnsitz; Anmeldung

Kurzbeschreibung

Wer in eine Wohnung neu einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

Eine Wohnsitzanmeldung ist in vielen Fällen bereits auch online möglich.

Beschreibung

Anmeldung beim Einzug – Fristen und Pflichten

  • Wer in eine Wohnung neu einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
  • Die Pflicht gilt auch bei einem Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde oder Stadt.
  • Die Pflicht gilt nicht, wenn man eine weitere Wohnung im Inland bezieht und diese nicht länger als 6 Monate bewohnen wird. Wird dieser Zeitraum jedoch überschritten, ist eine Anmeldung dieser weiteren Wohnung innerhalb von zwei Wochen erforderlich.

Besondere Regelungen:

  • Gemeinsame Anmeldung: Ehegatt*innen, Lebenspartner*innen und minderjährige Familienangehörige mit derselben bisherigen und künftigen Wohnung können einen gemeinsamen Meldeschein nutzen. Es reicht, wenn eine der meldepflichtigen Personen die Anmeldung vornimmt.
  • Minderjährige unter 16 Jahren: Die Anmeldung muss von der Person erfolgen, in deren Wohnung das Kind einzieht. Hat ein minderjähriges Kind mehrere Wohnungen im Inland, gilt als Hauptwohnung die vorwiegend genutzte Wohnung der sorgeberechtigten Person(en).
  • Neugeborene: Kinder, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie nicht in der Wohnung der Eltern oder der Mutter verbleiben.
  • Betreute Personen: Ist für eine volljährige Person eine Betreuung oder Pflege mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht angeordnet, muss die betreuende Person die Anmeldung übernehmen.

Folgen bei verspäteter Anmeldung:

  • Wer sich nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von zwei Wochen anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann zu einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro führen.

Weitere Informationen:
Hinweise zur Wohnungsgeberbestätigung, zur Beantragung von Auskunfts- oder Übermittlungssperren sowie zur Änderung der Anschrift im Personalausweis, Reisepass oder der eID-Karte sind unter „Verwandte Themen“ zu finden.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies kann entweder persönlich oder elektronisch über das Internet erfolgen.

Persönliche Anmeldung

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Wohnungsgeberbestätigung 

Elektronische Anmeldung

Hinweis: Diese Möglichkeit steht derzeit deutschen Staatsangehörigen sowie EU-Bürger*innen mit eID-Karte zur Verfügung. Eine Anmeldung für Drittstaatsangehörige mit elektronischem Aufenthaltstitel ist noch in Planung.

Ablauf:
  • Identifikation im Onlinedienst über ein BayernID- oder BundID-Konto mit Personalausweis oder eID-Karte.
  • Überprüfung der bisherigen Meldedaten aus der alten Meldebehörde.
  • Ergänzung der neuen Anschrift, des Ein- und Auszugsdatums sowie der Angaben zum Wohnungsgebenden beziehungsweise Eigentümer*in.
  • Upload der Wohnungsgeberbestätigung.
  • Möglichkeit zur Prüfung oder Einrichtung von Übermittlungssperren (siehe "Verwandte Themen").
  • Finale Prüfung und Absenden der Anmeldung an die neue Meldebehörde.
  • Meldebestätigung zum Download als PDF (in der Regel nach wenigen Tagen).


Adressprüfung:

In manchen Fällen wird ein Bestätigungscode per Post an Ihre neue Anschrift gesendet. In diesem Fall müssen Sie sich erneut im Onlinedienst anmelden und den Code eingeben, um die Anmeldung abzuschließen.

Nach der Anmeldung: Aktualisierung von Personalausweis und Reisepass

Warum? Damit die eID-Funktion für digitale Verwaltungsleistungen weiterhin problemlos nutzbar bleibt.

Online-Änderung der Adresse auf dem Chipf des Personalausweises bzw. der eID-Karte:

  • Sobald Sie im Online-Portal dazu aufgefordert werden, können Sie die Adresse direkt online auf Ihrem Chip ändern.
  • Zusätzlich erhalten Sie einen Adressaufkleber per Post mit einer Anleitung zum Aufbringen auf dem Personalausweis.
Änderung im Bürgerbüro:
  • Falls die Online-Änderung nicht möglich ist, können Sie die Aktualisierung jederzeit im Bürgerbüro Ihrer neuen Gemeinde durchführen lassen.

Wichtige Hinweise bei technischen Problemen

Falls die elektronische Anmeldung abbricht oder die Meldebehörde die Anmeldung nicht abschließt, erhalten Sie eine Benachrichtigung. In diesem Fall müssen Sie die Anmeldung persönlich in Ihrer neuen Gemeinde abschließen und dort Ihre Ausweisdokumente aktualisieren lassen.

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Persönliche Anmeldung: sofort

Elektronische Anmeldung: etwa eine Woche

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Elektronische Wohnsitzanmeldung
    Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihrer Meldebehörde Ihre neue Wohnanschrift einfach online mitteilen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung. Auch die Aktualisierung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst.

Formulare

Weiterführende Links

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