Bayerische Ehrenamtskarte; Beantragung

Kurzbeschreibung

Bürger*innen können auf Antrag die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren. Die digitale oder physische Karte kann online beantragt werden.

Beschreibung

Auf dieser Plattform können Ehrenamtliche die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen. Dazu müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte

Allgemeine Voraussetzung

Die Ehrenamtskarte kann nur in Landkreisen oder kreisfreien Städten beantragt werden, die dieses Programm eingeführt haben. Sie müssen in der Stadt wohnen oder sich dort ehrenamtlich engagieren,

Blaue Ehrenamtskarte (Gültigkeit: 3 Jahre)

Erhältlich für Personen ab 16 Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Seit mindestens zwei Jahren ehrenamtlich tätig mit
    • mindestens 5 Stunden pro Woche oder
    • mindestens 250 Stunden pro Jahr bei Projektarbeiten.
  • Inhaber*innen einer Juleica (Jugendleitercard).
  • Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr mit
    • abgeschlossener Truppmannausbildung oder
    • mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA).
  • Einsatzkräfte im Katastrophenschutz oder Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung.
  • Reservist*innen der Bundeswehr, die in den letzten zwei Jahren mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständige Angehörige eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.
  • Personen, die einen Freiwilligendienst absolvieren, zum Beispiel:
    • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
    • Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
    • Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Goldene Ehrenamtskarte (unbegrenzt gültig)

Wird vergeben an Personen, die mindestens 25 Jahre ehrenamtlich aktiv waren und eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig.
  • Inhaber*innen des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten.
  • Aktive Mitglieder der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) für mindestens 25 Jahre aktiven Dienst erhalten haben.
  • Reservist*innen der Bundeswehr, die in den letzten 25 Jahren entweder
    • mindestens 500 Tage Reservisten-Dienst geleistet haben oder
    • ständig Angehörige eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.
Zusätzliche Hinweise
  • Die Ehrenamtskarte muss beantragt werden.
  • Zuständig ist die jeweilige Landkreis- oder Stadtverwaltung.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung:

    • Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag erteilt.
    • Der Antrag kann beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt des Wohnortes gestellt werden.
    • Voraussetzung: Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt muss die Ehrenamtskarte eingeführt haben.
  • Online-Antrag:

    • Der Antrag kann online ausgefüllt und abgesendet werden.
  • Gültigkeit und Verlängerung:

    • Die Ehrenamtskarte muss nach Ablauf der Gültigkeitsdauer neu beantragt werden.
    • Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
  • Einführung der Ehrenamtskarte:

    • Landkreise und kreisfreie Städte, die die Ehrenamtskarte einführen möchten, wenden sich an das Zentrum Bayern, Familie und Soziales.

Fristen

Die blaue Ehrenamtskarte kann nur von aktuell aktiven Ehrenamtlichen beantragt werden. Für in der Vergangenheit liegendes Engagement kann keine Ehrenamtskarte ausgestellt werden.

 


Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):

keine

Bearbeitungsdauer

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):

1- 3 Wochen

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung über den Umfang Ihrer ehrenamtlichen Arbeit
Bestätigung des Vereins / der Organisation in dem / der Sie sich engagieren über den Umfang Ihrer ehrenamtlichen Arbeit.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Antrag Ehrenamtskarte

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Kosten

keine

Weiterführende Links

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Redaktionell verantwortlich

Stadt Aschaffenburg, Stand: Juli 2025