Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Kurzbeschreibung

Mietwohnungen können angepasst werden, um den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung zu entsprechen. Diese Anpassungen können gefördert werden (§ 2 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt die behindertengerechte Anpassung von Mietwohnungen mit einem zinslosen Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro

Förderberechtigt sind Eigentümer*innen von Mietwohnungen, die ihren Mietwohnraum für Menschen mit Behinderung baulich anpassen.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:

  •  der Einbau eines behindertengerechten Badezimmers
  •  ein Treppenlift
  • eine Rampe für Rollstuhlfahrer*innen

Für diese baulichen Maßnahmen kann ein zinsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt als zinsloses Darlehen

  • Höhe: bis zu 10.000 Euro

Voraussetzungen

  • Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen gemäß Artikel 11 BayWoFG nicht überschreitet.
  • Es muss eine Behinderung gemäß § 2 Absatz 1 SGB IX nachgewiesen werden.
  • Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Verfahrensablauf

Das Verfahren erfolgt in zwei Stufen:

Antragstellung und Bewilligung

  • Der Antrag muss mit den erforderlichen Formularen und Unterlagen bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden.
  • Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Bewilligungsstelle. Zuständige Bewilligungsstelle:
    • Zweifamilienhäuser: Antragstellung beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt.
    • Mehrfamilienhäuser: Antragstellung bei der zuständigen Regierung.
    • Ausnahme: Liegt die Mietwohnung in Augsburg, München oder Nürnberg, ist die jeweilige Stadt die Bewilligungsstelle.

Darlehenszusage und Bewilligungsbescheid

  • Die Darlehenszusage und die Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgen durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
  • Die Auszahlung muss bei der Bewilligungsstelle beantragt werden.

Der Beginn der Maßnahme is erst nach Genehmigung möglich.

Hinweise

Die geförderte Fläche muss 5 Jahre lang entsprechend genutzt werden.

Nach Abschluss der Maßnahme müssen die Nachweise spätestens innerhalb von 6 Monaten eingereicht werden.

Fristen

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n
  • Nachweis über das Eigentum am Grundstück
  • Finanzierungsnachweise - Planskizze
  • Nachweis der Behinderung z.B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest
  • Kopie des amtlichen Ausweises

Formulare

Kosten

Für das leistungsfreie Darlehen wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 v. H. erhoben, der bei Auszahlung einbehalten wird.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

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