Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt die behindertengerechte Anpassung von Mietwohnungen mit einem zinslosen Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro
Förderberechtigt sind Eigentümer*innen von Mietwohnungen, die ihren Mietwohnraum für Menschen mit Behinderung baulich anpassen.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
- der Einbau eines behindertengerechten Badezimmers
- ein Treppenlift
- eine Rampe für Rollstuhlfahrer*innen
Für diese baulichen Maßnahmen kann ein zinsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt als zinsloses Darlehen
- Höhe: bis zu 10.000 Euro
Voraussetzungen
- Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen gemäß Artikel 11 BayWoFG nicht überschreitet.
- Es muss eine Behinderung gemäß § 2 Absatz 1 SGB IX nachgewiesen werden.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Verfahrensablauf
Das Verfahren erfolgt in zwei Stufen:
Antragstellung und Bewilligung
- Der Antrag muss mit den erforderlichen Formularen und Unterlagen bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden.
- Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Bewilligungsstelle. Zuständige Bewilligungsstelle:
- Zweifamilienhäuser: Antragstellung beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt.
- Mehrfamilienhäuser: Antragstellung bei der zuständigen Regierung.
- Ausnahme: Liegt die Mietwohnung in Augsburg, München oder Nürnberg, ist die jeweilige Stadt die Bewilligungsstelle.
Darlehenszusage und Bewilligungsbescheid
- Die Darlehenszusage und die Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgen durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
- Die Auszahlung muss bei der Bewilligungsstelle beantragt werden.
Der Beginn der Maßnahme is erst nach Genehmigung möglich.
Hinweise
Nach Abschluss der Maßnahme müssen die Nachweise spätestens innerhalb von 6 Monaten eingereicht werden.
Fristen
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über das Eigentum am Grundstück
- Finanzierungsnachweise - Planskizze
- Nachweis der Behinderung z.B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest
- Kopie des amtlichen Ausweises
Formulare
- Antrag Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung - Stabau Id
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
- Ratenabruf - RA 5
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
- Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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