Kinderbetreuung; Beantragung einer Förderung für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Kurzbeschreibung

Die Kosten für die Kinderbetreuung können ganz oder teilweise übernommen werden. Das ist der Fall, wenn die Eltern oder ein Elternteil nicht genug Geld haben und die Zahlung nicht möglich ist.

Beschreibung

In Kindertagesstätten lernen, spielen und werden Kinder betreut. Diese Einrichtungen sind für verschiedene Altersgruppen.
Manche sind nur für eine Altersgruppe. Andere haben Kinder von verschiedenen Altersgruppen.

Einrichtungen für eine Altersgruppe sind:

  • Kinderkrippen (0–3 Jahre)
  • Kindergärten (3–6 Jahre)
  • Kinderhorte (6–14 Jahre)

Altersgemischte Einrichtungen heißen zum Beispiel Häuser für Kinder. Diese sind für Kinder von 0 bis 14 Jahren.

Es gibt auch besondere Formen wie:

  • Tagesstätten mit Schulen
  • heilpädagogische Tagesstätten

Die Kindertagespflege ist wie eine Familie für kleine Kinder. Auch Kindergarten- und Schulkinder können dort betreut werden. Die Betreuung passt sich gut an die Bedürfnisse der Kinder an. Eine feste Person (Tagespflegeperson) betreut die Kinder.
Die Betreuung kann:

  • im Haushalt der Tagespflegeperson stattfinden
  • im Haushalt der Eltern oder
  • in anderen passenden Räumen

Können Sie sich Eltern die Gebühren für eine Kita oder Tagespflege nicht leisten?
Können Sie das Mittagessen oder eine Ferienmaßnahme nicht bezahlen?

Dann kann das Jugendamt unter bestimmten Bedingungen helfen.

Voraussetzungen

Ob die Kosten vollständig übernommen oder nur bezuschusst werden, hängt von Ihrem Einkommen ab.

Eine vollständige Kostenübernahme ist immer möglich, wenn Eltern oder das Kind eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • SGB II-Leistungen (zum Beispiel Bürgergeld vom Jobcenter),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§§ 2 und 3 AsylbLG),
  • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz,
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG).

Verfahrensablauf

Antrag auf Kostenübernahme für eine Tageseinrichtung
  • Antrag beim Jugendamt stellen.
  • Der Antrag muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und von der Tageseinrichtung bestätigt werden.
  • Bei Bewilligung wird der Beitrag direkt auf das Konto der Tageseinrichtung überwiesen.

Hinweise

Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse – Mitteilungspflicht
  • Falls sich Ihre Einkommensverhältnisse während der Kostenübernahme oder Bezuschussung ändern, müssen Sie dies umgehend dem Jugendamt mitteilen.
  • Es erfolgt dann eine Neuberechnung der Leistungen.
  • Falsche oder unvollständige Angaben sowie das Versäumen der Mitteilung können dazu führen, dass zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückgefordert werden."

Fristen

Der Antrag ist vor Aufnahme Ihres Kindes in die Kindertageseinrichtung, die Kindertagespflegestelle, oder der Anmeldung für eine Ferienmaßnahme zu stellen bzw. umgehend sobald die Voraussetzungen für eine Übernahme vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

Fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
  • Nachweis über die Höhe Ihres Nettoverdienstes der letzten 12 Monate und/oder
  • aktueller Bescheid über Gewährung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und/oder
  • Nachweise anderer Einkünfte (z. B. Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Unterhaltszahlungen,  BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Rente, Miet- und Pachteinnahmen usw.
     
  • Nachweis über die Höhe Ihrer Kaltmiete und eine detaillierte Betriebskostenaufschlüsselung (vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung oder eine Kopie Ihres Mietvertrages) oder
  • Nachweis über die Höhe der Belastungen für Eigenheim (z. B. Schuldzinsen, Grundsteuer, Kaminkehrergebühren, Kanal-/Abwassergebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Gebäudeversicherung) oder
  • aktuellen Bescheid der Wohngeldstelle über Wohngeld bzw. Lastenzuschuss
     
  • ggf. Nachweise über Versicherungsbeiträge - aus den Unterlagen müssen die Höhe des Versicherungsbeitrags und der Zahlungsmodus (monatlich, ¼jährlich, ½jährlich oder jährlich) und die Art der Versicherung (Hausrat-, Unfall-, Privathaftpflicht-, Arbeitsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, zusätzliche private Krankenversicherung) ersichtlich sein
  • ggf. Nachweis über die Beiträge zu einer Riester-Rente
  • ggf. Nachweise über bestehende Ratenzahlungsverpflichtungen - aus den Unterlagen müssen der Grund der Ratenzahlung (z. B. Auto- oder Möbelkauf, Renovierungskosten, Mietrückstände), die monatliche Ratenhöhe und die Laufzeit der Ratenzahlungsverpflichtung ersichtlich sein
  • ggf. Nachweise über sonstige finanzielle Belastungen (z. B. Fahrtkosten zur Arbeit, Aufwendungen für Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden, Unterhaltszahlungen)

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

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