Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung
Kurzbeschreibung
Der Staat unterstützt den Bau oder Kauf von Eigenwohnraum, wie einem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung, die selbst genutzt wird.
Beschreibung
Förderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms
Die Förderung soll wohnungssuchenden Haushalten helfen, Wohneigentum zu schaffen – durch den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zur eigenen Nutzung.
Rechtsgrundlage: Artikel 3 Abatz 1 Satz 4 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG)
Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms fördert der Freistaat Bayern:
- den Bau von Eigenwohnraum
- den Erwerb von Eigenwohnraum
Förderberechtigt sind Haushalte, die:
- sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten
- in der Lage sind, sich mit ihrem Haushalt dauerhaft an einem Ort niederlassen
Ausschluss:
Ein Erwerb wird nicht gefördert, wenn Verkäufer*in und Käufer*in in gerader Linie verwandt sind.
Gefördert werden die gesamten Kosten, darunter:
- Grundstückskosten
- Baukosten
- Baunebenkosten
Rechtsgrundlage: §§ 5–8 Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)
- Beim Erwerb von Wohnraum: Kaufpreis und Erwerbskosten
- Beim Zweiterwerb (gebrauchter Wohnraum): auch Kosten für notwendige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Die Förderung erfolgt durch ein zinsgünstiges Baudarlehen:
- Zinssatz: 0,5 %
- Zinsbindung: 15 Jahre
Voraussetzungen
Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen gemäß Artikel 11 Absatz 1 BayWoFG nicht überschreitet.
Art der Förderung:
- Darlehen und einmaliger Zuschuss für Haushalte mit Kindern.
- Maximale Darlehenshöhe:
- Bau und Ersterwerb: Bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
- Zweiterwerb: Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten.
- Zuschuss für den Zweiterwerb:
- 10 % der Gesamtkosten, maximal 50.000 Euro.
Wichtiger Hinweis: Vor Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Verfahrensablauf
Antragstellung und Bewilligung
- Der Antrag muss bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) mit den erforderlichen Formularen und Unterlagen eingereicht werden.
- Die Kreisverwaltungsbehörde entscheidet über die Bewilligung.
- Die Darlehenszusage und die Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgen durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Eigenwohnraum undMietwohnraum im Zweifamilienhaus: Stabau Ia
- Einkommenserklärung des Antragstellers: Stabau III a
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige: Stabau III b
Online-Verfahren
Mit dem Serviceportal der BayernLabo können Förderanträge online verwaltet und ggf. die Beantragung der Förderung online bei der zuständigen.
Formulare
- Antrag Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus - Stabau Ia
- Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrags Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus - Stabau Ia
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
- Nachweis Einnahmen- und Ausgabenübersicht für geförderte Wohngebäude - Stabau IV
- Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm beziehungsweise Zinsverbilligungsprogramm, Neubau und Ersterwerb - RA 1
- Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm beziehungsweise Zinsverbilligungsprogramm, Zweiterwerb - RA 2
- Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm, Gebäudeänderung und Gebäudeerweiterung - RA 3
- Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
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