Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung

Kurzbeschreibung

Der Staat unterstützt den Bau oder Kauf von Eigenwohnraum, wie einem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung, die selbst genutzt wird.

Beschreibung

Förderung im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms (ZVP)

Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (kurz BayernLabo) fördert im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm (ZVP) den Neubau, Neuerwerb, Zweiterwerb und die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden als Eigenwohnraum in der Form von

  • Einfamilienhäusern,
  • Zweifamilienhäusern (nur die für den Antragsteller vorgesehene Wohnung) und
  • Eigentumswohnungen

durch ein gegenüber dem Kapitalmarkt zinsverbilligtes Darlehen. Zusätzlich gibt es einen Kinderzuschusses in Höhe von 5.000 Euro je Kind, in Verbindung mit dem zinsverbilligten Darlehen. Dieses Darlehen wird nachrangig im Grundbuch abgesichert.

Weitere Informationen und die aktuellen Zinssätze erhalten Sie im Internet unter www.bayernlabo.de und www.stmb.bayern.de.

Ausschluss:
Ein Erwerb wird nicht gefördert, wenn Verkäufer*in und Käufer*in in gerader Linie verwandt sind.




Voraussetzungen

Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen gemäß Artikel 11 Absatz 1 BayWoFG nicht überschreitet.

Art der Förderung:

  • Darlehen und einmaliger Zuschuss für Haushalte mit Kindern.

Wichtiger Hinweis: Vor Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden bzw. keine entsprechenden Verträge geschlossen werden (Erwerb von Eigenwohnraum). Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Verfahrensablauf

Das Verfahren erfolgt in zwei Stufen:
Antragstellung und Bewilligung

  • Der Antrag muss bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) mit den erforderlichen Formularen und Unterlagen eingereicht werden.
  • Die Kreisverwaltungsbehörde entscheidet über die Bewilligung.

Darlehenszusage und Bewilligungsbescheid

  • Die Darlehenszusage und die Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgen durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.

Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und muss bei der Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden. Für Informationen sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte zuständig.

Fristen

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Es sind diverse vorgeschriebene Antragsunterlagen einzureichen, welche Sie durch die Kreisverwaltungsbehörde individuell übersendet bekommen.

Online-Verfahren

Online Beantragung über das Serviceportal der BayernLabo
Über das Serviceportal der BayernLabo können Förderanträge online verwaltet und online gestellt werden.

Formulare

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

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