Brandgefahr: Verbot von offenem Feuer außerhalb des Ortsgebietes
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der akuten Brandgefahr hat die Stadt ab sofort ein Verbot für offenes Feuer außerhalb des bebauten Ortsgebietes verhängt. Das Verbot gilt insbesondere für Holz- oder Kohlegrills, Lagerfeuer und sonstige offene Feuer auf privaten Grundstücken außerhalb der geschlossenen Ortslage sowie den städtischen Grillplätzen. Beim Grillen auf privaten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage ist bei offenem Feuer oder der Verwendung von Grillkohle und ähnlichem darauf achten, dass dadurch keine Feuer ausgelöst werden.
Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg
Wegen der hohen Waldbrandgefahr hat die Regierung von Unterfranken im Einvernehmen mit dem regionalen Beauftragten der Bayerischen Forstverwaltung für die Waldbrandbekämpfung in Unterfranken vom 01. bis einschließlich 03. Mai die Luftbeobachtung für den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken angeordnet