Stadt prüft Standsicherheit von Grabmalen
Ab Freitag, 19. Juni, werden im Auftrag der Stadt Aschaffenburg alle Grabmale auf den Friedhöfen von einem zertifizierten und unabhängigen Prüfer auf ihre Standsicherheit geprüft.
Bei Grabmalen, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden die Nutzungsberechtigten benachrichtigt und aufgefordert, die festgestellten Mängel unverzüglich auf ihre Kosten fachgerecht beseitigen zu lassen. Gleichzeitig wird der Grabstein mit einem Warnaufkleber markiert. Ist das Grabmal umsturzgefährdet, wird es von den städtischen Mitarbeitern gesichert bzw. umgelegt.
Hintergrund
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat die Stadt Aschaffenburg als Friedhofsträger die Aufgabe, Unfallgefahren für die Friedhofsbesucherinnen und -besucher wirksam zu verhindern. Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben unter anderem vor, dass einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen ist.
Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei ohne Rüttelprobe. Dabei ist es erforderlich, dass die Grabmale einem Druck von 300 N standhalten.
Gemäß § 37 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Aschaffenburg vom 02.07.2018 haften Nutzungsberechtigte von Grabstellen für Schäden, die durch das Umfallen des eigenen Grabsteins an Personen oder Sachen entstehen. Die Überprüfung der Standfestigkeit durch die Kommune trägt im Sinne der Nutzungsberechtigten dazu bei, solche Unfälle zu vermeiden.
Die Friedhofsverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.