Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person

Kurzbeschreibung

Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Bechreibung

Erwerb einer weiteren Schusswaffe für Sportschützen

Erteilung der Erwerbserlaubnis (Voreintrag in die Waffenbesitzkarte – WBK)

  • Die Erlaubnis wird durch einen Voreintrag in die Waffenbesitzkarte (WBK) von der zuständigen Behörde erteilt.
  • Sportschütz*innen mit einer grünen WBK müssen ihr Bedürfnis für den Erwerb einer weiteren Waffe nachweisen.
  • Der anerkannte Schießsportverein muss bestätigen, dass die Waffe für die Ausübung des Schießsports erforderlich ist.
Frist für den Erwerb
  • Nach dem Voreintrag besteht eine Frist von einem Jahr, um die Waffe zu erwerben.
Angaben im Antrag
  • Es reicht aus, anzugeben:
    • Art der Waffe
    • Kaliber
  • Hersteller und Modell müssen nicht sofort angegeben werden. Diese Angaben sind erst erforderlich, wenn die Waffe tatsächlich erworben wurde.
Anzeige des Waffenerwerbs
  • Nach dem Erwerb muss die Waffe bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.
  • Der oder die Waffenhändler*in muss ebenfalls anzeigen, dass die Waffe weitergegeben wurde.
Nachweis der sicheren Aufbewahrung
  • Die sichere Aufbewahrung der Waffe muss nachgewiesen werden (zum Beispiel durch einen geeigneten Waffenschrank).

Voraussetzungen

Sie haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK).

Verfahrensablauf

Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Hinweise

Wenn Sie Ihren Antrag schneller und einfacher ausfüllen möchten, können Sie die sogenannten NWR-IDs (NWR-Identifikationsnummern) nutzen:

  • Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID): für Angaben zu Ihrer Person
  • Erlaubnis-NWR-ID (E-NWR-ID): für Ihre waffenrechtliche Erlaubnis
  • Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID): für die jeweilige Waffe oder das Waffenteil

Die NWR-IDs erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde.

Fristen

keine

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • eWaffe (Online-Anträge der Waffenbehörde)

    Folgende Dienstleistungen werden angeboten: 

    • Waffenbesitzkarte–Voreintrag 
    • Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person
    • Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen
    • Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen-/Munitionssammler bzw. -sachverständige
    • Erteilung Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine o. jagdliche Vereinigungen
    • Eintragung in die Waffenbesitzkarte (Erwerb)
    • Anzeige Überlassung einer Waffe
    • Kleiner Waffenschein
    • Erteilung Waffenschein zum Führen von Schusswaffen (und Verlängrung)
    • Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (und Verlängerung)
    • Nachweis Einbau Blockiersystem Erbwaffen
    • Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten
    • Erlaubnis zum Schießen
    • Erlaubnis zur Mitnahme (und Verlängerung)
    • Erlaubnis zur Verbringung
    • Anzeige Unbrauchbarmachung (Deaktivierte Schusswaffen)
    • Anzeige Verlust

Kosten

Die Gebühren für die Eintragung der Erwerbsberechtigung für die zusätzlichen Waffe in die Waffenbesitzkarte betragen zwischen 22,50 und 135,00 EUR.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

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