Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person
Kurzbeschreibung
Bechreibung
Erwerb einer weiteren Schusswaffe für Sportschützen
Erteilung der Erwerbserlaubnis (Voreintrag in die Waffenbesitzkarte – WBK)
- Die Erlaubnis wird durch einen Voreintrag in die Waffenbesitzkarte (WBK) von der zuständigen Behörde erteilt.
- Sportschütz*innen mit einer grünen WBK müssen ihr Bedürfnis für den Erwerb einer weiteren Waffe nachweisen.
- Der anerkannte Schießsportverein muss bestätigen, dass die Waffe für die Ausübung des Schießsports erforderlich ist.
- Nach dem Voreintrag besteht eine Frist von einem Jahr, um die Waffe zu erwerben.
- Es reicht aus, anzugeben:
- Art der Waffe
- Kaliber
- Hersteller und Modell müssen nicht sofort angegeben werden. Diese Angaben sind erst erforderlich, wenn die Waffe tatsächlich erworben wurde.
- Nach dem Erwerb muss die Waffe bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.
- Der oder die Waffenhändler*in muss ebenfalls anzeigen, dass die Waffe weitergegeben wurde.
- Die sichere Aufbewahrung der Waffe muss nachgewiesen werden (zum Beispiel durch einen geeigneten Waffenschrank).
Voraussetzungen
Sie haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK).
Verfahrensablauf
Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Hinweise
Wenn Sie Ihren Antrag schneller und einfacher ausfüllen möchten, können Sie die sogenannten NWR-IDs (NWR-Identifikationsnummern) nutzen:
- Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID): für Angaben zu Ihrer Person
- Erlaubnis-NWR-ID (E-NWR-ID): für Ihre waffenrechtliche Erlaubnis
- Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID): für die jeweilige Waffe oder das Waffenteil
Die NWR-IDs erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde.
Fristen
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- eWaffe (Online-Anträge der Waffenbehörde)
Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Waffenbesitzkarte–Voreintrag
- Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person
- Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen
- Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen-/Munitionssammler bzw. -sachverständige
- Erteilung Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine o. jagdliche Vereinigungen
- Eintragung in die Waffenbesitzkarte (Erwerb)
- Anzeige Überlassung einer Waffe
- Kleiner Waffenschein
- Erteilung Waffenschein zum Führen von Schusswaffen (und Verlängrung)
- Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (und Verlängerung)
- Nachweis Einbau Blockiersystem Erbwaffen
- Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten
- Erlaubnis zum Schießen
- Erlaubnis zur Mitnahme (und Verlängerung)
- Erlaubnis zur Verbringung
- Anzeige Unbrauchbarmachung (Deaktivierte Schusswaffen)
- Anzeige Verlust
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Weitere Informationen
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