Neue Bodenrichtwerte ab jetzt verfügbar

Wie jedes zweite Jahr hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 beschlossen. Die Bodenrichtwerte erfüllen vor allem im Alltag von Grundstückskäufern und -verkäufern, Sachverständigen und Behörden eine wichtige Funktion. Sie stellen den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für mehrere gleichartige Grundstücke innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone) dar. Die Grundstücke werden dabei behandelt, als wären sie unbebaut, das heißt, darauf stehende Bauten bleiben unberücksichtigt. Die Bodenrichtwerte bieten somit der Öffentlichkeit einen Einblick in die Preisverhältnisse des Aschaffenburger Grundstücksmarkts und dienen als Grundlage für die Wertermittlung unter anderem von Immobilien. Sie zu ermitteln und somit Markttransparenz zu schaffen, ist eine Pflichtaufgabe der Gutachterausschüsse.

Die Bodenrichtwerte können kostenfrei über die Internetseite www.bayernatlas.de abgerufen werden. Telefonische Bodenrichtwertauskünfte können nicht erteilt werden. Schriftliche Anträge auf eine kostenpflichtige amtliche Bodenrichtwertauskunft können per E-Mail an gutachterausschuss@aschaffenburg.degestellt werden. Weitere Informationen zu den Bodenrichtwerten sind auf der Internetseite der Stadt Aschaffenburg unter www.aschaffenburg.de/gutachterausschuss zu finden.

Hintergrund

Um die neuen Bodenrichtwerte zu bestimmen, haben die Mitglieder des Gutachterausschusses die Daten aus der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu führenden Kaufpreissammlung aus den Jahren 2024 und 2025 ausgewertet. Das gesamte Stadtgebiet besteht aus rund 250 Bodenrichtwertzonen. Für Gemeinbedarfsflächen, wie Sportanlagen oder Kindertagesstätten, werden keine Bodenrichtwerte ausgewiesen, da diese Grundstücke in der Regel nicht am Markt teilnehmen. Die Bodenrichtwerte für Flächen der Land- und Forstwirtschaft werden in der Bodenrichtwertkarte ebenfalls ausgewiesen. Diese werden auf Gemarkungsebene dargestellt. Eine parzellenscharfe Bildung von landwirtschaftlichen Bodenrichtwertzonen ist hier nicht sinnvoll, da die tatsächliche Nutzung ständig wechselt.

Nach Auswertung der Kauffälle zeigt sich hinsichtlich der neuen Bodenrichtwerte ein weitgehend konstantes Bild. Sowohl die Grundstückspreise, als auch die Anzahl der Kauffälle sind weitgehend übereinstimmend zur Bodenrichtwertkarte 1. Januar 2024.

Daher werden überwiegend alle Bodenrichtwerte aus der Bodenrichtwertkarte zum 01.01.2024 unverändert in die neue Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 01.01.2026 übernommen. Lediglich kleinere redaktionelle Anpassungen bei einzelnen Bodenrichtwertzonen wurden vorgenommen um eine punktuelle Wertkorrektur in Gailbach ergänzt. Ergänzend wurden Kleingartenflächen angepasst.

Der Immobilienmarkt präsentiert sich derzeit insgesamt ausgeglichen. Weder deutliche Preissprünge noch ein spürbarer Rückgang der Nachfrage sind zu verzeichnen. Vielmehr deutet die aktuelle Entwicklung auf eine Phase der Konsolidierung hin, in der sich Angebot und Nachfrage auf einem ausgeglichenen Niveau bewegen.

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