Kommunales Archiv; Informationen zur Archivpflege

Kurzbeschreibung

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke sind für die Archivierung der bei ihnen entstandenen Unterlagen zuständig.

Beschreibung

Die Archive in Gemeinden, Landkreisen und Bezirken bewahren geschichtlich wichtige Unterlagen auf. Sie sorgen dafür, dass das Archivgut dauerhaft geordnet, geschützt und nutzbar bleibt.

Was gehört zum Archivgut?

Archivgut umfasst alle alle Unterlagen, die es wert sind im Archiv aufbewahrt zu verden. Sie können von Behörden, Gerichten, öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Privatpersonen kommen. Dazu gehören:

  • Akten, Urkunden und Dokumente
  • Karten und Pläne
  • Bilder, Filme und Tonaufnahmen
  • Datenträger und digitale Dateien

Zusätzlich sammeln Archive Material, das historische Bestände dokumentiert.

Was ist würdig, archiviert zu werden?

Archivwürdig sind Unterlagen, die dauerhaft wichtig sind, zum Beispiel für:

  • Wissenschaftliche Forschung
  • Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichte
  • Die Sicherung von Rechten betroffener Personen
Was macht ein Archiv?

Das Archivieren umfasst mehrere Aufgaben:

  • Erfassen, übernehmen und sicher aufbewahren
  • Erhaltung und Schutz der Unterlagen
  • Zugänglich machen und auswerten
Welche Bestände gibt es?

In Archiven finden sich unter anderem:

  • Alte Verwaltungsakten und Amtsbücher
  • Ehemalige Gewerbe- und Einwohnerregister
  • Historische Karten und Pläne
  • Sammlungen von Druckschriften, Fotos und Zeitungsartikeln
Wie können Archive genutzt werden?

Die Archive bieten:

  • Auskünfte und Unterstützung bei Recherchen
  • Förderung der Erforschung von Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksgeschichte

Hinweise

Landkreise und Bezirke, die kein eigenes Archiv haben, müssen Unterlagen, die sie für ihre Aufgaben nicht mehr benötigen, dem zuständigen staatlichen Archiv zur Übernahme anbieten.

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