Niederlassungserlaubnis; Beantragung
Kurzbeschreibung
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zum Arbeiten in Deutschland berechtigt. Die Anforderungen, um sie zu erhalten, hängen vom Aufenthaltszweck ab.
Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der es erlaubt, sich dauerhaft in Deutschland aufzuhalten. Sie ist zeitlich und räumlich ohne Einschränkungen und kann nicht an Auflagen oder Bedingungen gebunden werden.
Aufgrund dieser weitreichenden Rechte sind die Anforderungen an die Erteilung hoch. In der Regel müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- gesicherter Lebensunterhalt,
- ausreichender Wohnraum,
- mindestens fünf Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis,
- Straffreiheit,
- ausreichende Deutschkenntnisse,
- Grundkenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Ehepartner*innen von Deutschen: in der Regel nach 3 Jahren,
- erfolgreiche Selbstständige: nach 3 Jahren (Ermessensentscheidung),
- Personen im Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn: nach 3 Jahren,
- Absolvent*innen einer inländischen Berufsausbildung oder eines Studiums: nach 2 Jahren,
- Fachkräfte mit Aufenthaltserlaubnis: nach 3 Jahren,
- Inhaber*innen einer Blauen Karte EU: nach 27 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung, bei ausreichenden Deutschkenntnissen schon nach 21 Monaten (weitere Erleichterungen bei Voraufenthalten in anderen EU-Staaten möglich),
- besonders hochqualifizierte Personen (zum Beispiel Wissenschaftler*innen oder Spezialist*innen) können in Ausnahmefällen direkt eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die Niederlassungserlaubnis muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Voraussetzungen
- Fünf Jahre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
- Gesicherter Lebensunterhalt (keine Abhängigkeit von Sozialleistungen).
- Mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Pflicht- oder freiwillige Beiträge).
- Ausreichende Deutschkenntnisse.
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Ausreichender Wohnraum für sich und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.
Für bestimmte Aufenthaltszwecke gibt es abweichende Voraussetzungen gemäß dem Aufenthaltsgesetz.
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragstellung online ermöglicht oder ein spezifisches Antragsformular bereitstellt.
- Nach Eingabe Ihres Wohnorts erhalten Sie unter „Formulare“ oder „Online-Verfahren“ gegebenenfalls Zugang zum Antragsformular oder Online-Antragsverfahren.
- Falls die Antragstellung nur persönlich möglich ist, müssen Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren.
- Bei Online-Antragstellung setzt sich die Ausländerbehörde nach Antragseingang mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die weitere Bearbeitung zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft.
- Bringen Sie nach Möglichkeit alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, werden zur Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels eAT Ihre Fingerabdrücke erfasst.
- Die Ausländerbehörde beauftragt die Bundesdruckerei mit der Erstellung des eAT.
- Nach Fertigstellung erhalten Sie eine Benachrichtigung.
- Der Aufenthaltstitel muss in der Regel persönlich bei der zuständigen Stelle abgeholt werden.
- Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid mit Begründung.
Fristen
Der Antrag sollte bei der Ausländerbehörde spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis eingehen.
Erforderliche Unterlagen
- Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
- gültiger Pass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
Kosten
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147 Euro
- Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124 Euro
- Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen: 113 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 9 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Niederlassungserlaubnis - § 18c Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte - § 21 Abs. 4 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- §§ 23 Abs. 2 und 26 Abs. 3 und 4 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen - §§ 28 Abs. 2 und 35 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Aufenthalt aus familiären Gründen - § 38 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche - § 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Gebühren für die Niederlassungserlaubnis
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
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