Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers

Kurzbeschreibung

Menschen mit Sehproblemen können einen speziellen Aufkleber beantragen. Der Aufkleber hat Brailleschrift und ist durchsichtig.
Er ist für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des Aufenthaltstitels. Man kann den Aufkleber bei der Gemeinde oder Ausländerbehörde bekommen.

Beschreibung

Den Braille-Aufkleber kann man auf den Personalausweis, die eID-Karte oder den Aufenthaltstitel kleben (seit 1. September 2021).
Der Aufkleber hat die Buchstaben „ad“ für Ausweisdokument. Er ist transparent und kommt auf die Rückseite der Karte.
Wenn Sie den Aufkleber benötigen, müssen Sie ihn beantragen. Der Aufkleber mit Brailleschrift hilft, Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel von anderen Karten im Portemonnaie zu unterscheiden.

Voraussetzungen

Für die Beantragung eines Aufklebers genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde (zum Beispiel Gemeinde des (Haupt-)Wohnsitzes oder für elektronische Aufenthaltstitel die Ausländerbehörde).
Man muss dafür Inhaber*in eines Personalausweises, einer eID-Karte oder eines elektronischen Aufenthaltstitels sein.

Verfahrensablauf

Der Aufkleber wird nur auf Antrag der Ausweis- bzw. Karteninhaberinnen und -inhaber auf der Rückseite des Ausweisdokuments angebracht.

Fristen

Der Braille-Aufkleber kann sofort bei Ausgabe des Ausweisdokumentes oder zu einem späteren Zeitpunkt angebracht werden.

Bearbeitungsdauer

Der Aufkleber mit Brailleschrift wird im Rahmen der persönlichen Beantragung eines Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei der Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt auf das Dokument aufgebracht.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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