Ambulante Pflegedienste; Beantragung einer kommunalen Förderung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Ambulante Pflegedienste kümmern sich um pflegebedürftige Menschen zu Hause. Sie können eine Förderung beim Landratsamt oder der Stadt beantragen. Es gibt dafür eine bestimmte Richtlinie. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung.
Mehr Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von ambulanten Pflegediensten. Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr Landratsamt oder Ihre kreisfreie Stadt.
Rechtsgrundlagen
- ggf. Richtlinie zur Förderung von Investitionen ambulanter Pflegedienste
- Art. 74 Abs. 1 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)
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