Aufenthaltstitel; Beantragung der Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels

Kurzbeschreibung

Der Aufenthaltstitel, der als Aufkleber im Pass eingetragen ist, kann durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT ersetzt werden. Dafür ist ein Antrag notwendig.

Beschreibung

Seit dem 01.09.2011 werden die Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Blaue Karte EU, Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte in der Regel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Staatsangehörige der Schweiz und deren Familienangehörige können auf Antrag ebenfalls einen eAT erhalten.

Umstellung auf den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)

Wer noch einen Aufenthaltstitel als Aufkleber im Pass hat, kann diesen auf Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde in einen eAT umwandeln. Die alten Aufenthaltstitel in Reisepässen und Passersatzpapieren sind seit 01.09.2021 nicht mehr gültig.

Merkmale des eAT

Der elektronische Aufenthaltstitel ist eine Plastikkarte im Scheckkartenformat mit einem kontaktlosen Chip. Darauf sind gespeichert:

  • persönliche Daten,
  • biometrische Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke),
  • gegebenenfalls Nebenbestimmungen wie Auflagen,
  • eine Online-Ausweisfunktion und eine qualifizierte elektronische Signatur für die digitale Identifikation und Unterschrift.
BarrierefreiheitSeit September 2021 gibt es für Menschen mit Sehbeeinträchtigung die Möglichkeit, einen Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf der Rückseite des eAT anzubringen, um die Karte besser von anderen Karten im Scheckkartenformat unterscheiden zu können (siehe "Weiterführende Links").

Ausführliche Informationen zur Nutzung des eAT, insbesondere zur Online-Ausweisfunktion und digitalen Signatur, finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe "Weiterführende Links").

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Statusabfrage Ausweis
    Wenn Sie einen Reisepass, einen Personalausweis oder eID-Karte beantragt haben, können Sie hier den Bearbeitungsstand abfragen.

Kosten

  • Kosten für die Erteilung/Verlängerung des jeweiligen Aufenthaltstitels: siehe unter "Verwandte Themen"
  • Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (z.B. bei Erhalt eines neuen Passes): 67 Euro

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Der elektronische Aufenthaltstitel
Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

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