Aufenthaltstitel; Beantragung der Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels
Kurzbeschreibung
Der Aufenthaltstitel, der als Aufkleber im Pass eingetragen ist, kann durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT ersetzt werden. Dafür ist ein Antrag notwendig.
Beschreibung
Seit dem 01.09.2011 werden die Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Blaue Karte EU, Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte in der Regel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Staatsangehörige der Schweiz und deren Familienangehörige können auf Antrag ebenfalls einen eAT erhalten.
Umstellung auf den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Wer noch einen Aufenthaltstitel als Aufkleber im Pass hat, kann diesen auf Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde in einen eAT umwandeln. Die alten Aufenthaltstitel in Reisepässen und Passersatzpapieren sind seit 01.09.2021 nicht mehr gültig.
Merkmale des eAT
Der elektronische Aufenthaltstitel ist eine Plastikkarte im Scheckkartenformat mit einem kontaktlosen Chip. Darauf sind gespeichert:
- persönliche Daten,
- biometrische Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke),
- gegebenenfalls Nebenbestimmungen wie Auflagen,
- eine Online-Ausweisfunktion und eine qualifizierte elektronische Signatur für die digitale Identifikation und Unterschrift.
Ausführliche Informationen zur Nutzung des eAT, insbesondere zur Online-Ausweisfunktion und digitalen Signatur, finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe "Weiterführende Links").
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Statusabfrage Ausweis
Wenn Sie einen Reisepass, einen Personalausweis oder eID-Karte beantragt haben, können Sie hier den Bearbeitungsstand abfragen.
Kosten
- Kosten für die Erteilung/Verlängerung des jeweiligen Aufenthaltstitels: siehe unter "Verwandte Themen"
- Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (z.B. bei Erhalt eines neuen Passes): 67 Euro
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
Fassung vom 15.06.2002 - Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des
Fassung vom 29.04.2008 - § 78 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG)
Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium - § 11 Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)
Anwendung des Aufenthaltsgesetzes - § 59 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Muster der Aufenthaltstitel
Weiterführende Links
Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Verwandte Themen
- Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen
- Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis
- Niederlassungserlaubnis; Beantragung
- Blaue Karte EU; Beantragung
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel und eID-Karte; Auskunft über gespeicherte Daten
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Aufenthaltstitel bei Asylantrag; Beantragung
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums