Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen

Kurzbeschreibung

Menschen, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, können für verschiedene Aufenthaltszwecke (zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Studium, Au-Pair, Familiennachzug) eine Aufenthaltserlaubnis bekommen oder verlängert bekommen.

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein vorübergehender Aufenthaltstitel, der zu einem bestimmten Zweck erteilt wird. Die möglichen Zwecke sind im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann unter anderem erteilt werden:
  • aus humanitären Gründen
  • für ein Studium oder eine Ausbildung
  • für eine Beschäftigung, selbständige Tätigkeit oder Forschung
  • für den Familiennachzug von:
    • Ehepartner*innen
    • Lebenspartner*innen
    • minderjährigen Kindern, wenn die in Deutschland lebende Person ein Aufenthaltsrecht besitzt
    • für Angehörige von Deutschen (Ehepartnerinnen, Lebenspartner*innen, minderjährige Kinder)
  • im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts (eingeführt am 31.12.2022; siehe weiterführende Informationen)

Rechtsanspruch oder Ermessensentscheidung

Das Aufenthaltsgesetz bestimmt:

  • welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
  • ob ein Rechtsanspruch besteht oder
  • ob die Ausländerbehörde im Einzelfall nach Ermessen entscheidet
Gültigkeit und Auflagen
  • Die Aufenthaltserlaubnis gilt grundsätzlich deutschlandweit
  • Sie kann jedoch mit Auflagen und Bedingungen versehen werden, zum Beispiel räumliche Beschränkungen (auch nachträglich möglich)
Besondere Pflichten bei SchutzstatusInhaber*innen einer Aufenthaltserlaubnis, die unter einen Schutzstatus fallen, müssen Reisen in das Herkunftsland der zuständigen Ausländerbehörde melden:
  • Asylberechtigte
  • Anerkannte Flüchtlinge
  • Subsidiär Schutzberechtigte
  • Personen mit Abschiebungsverbot (§ 60 Absatz 5 oder 7 AufenthG)
Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet, kann aber:
  • verlängert werden
  •  zur Grundlage für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht werden
Wichtig:
  • Eine Verlängerung darf nicht von Anfang an ausgeschlossen worden sein.
  • Sowohl die Erteilung als auch die Verlängerung müssen bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck, aber grundsätzlich gelten folgende Bedingungen:
Allgemeine Voraussetzungen:
  • Gesicherter Lebensunterhalt (keine Abhängigkeit von Sozialleistungen).
  • Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit, falls keine Rückkehr in einen anderen Staat möglich ist.
  • Kein Ausweisungsgrund liegt vor.
  • Kein Widerspruch zu den Interessen der Bundesrepublik Deutschland, wenn kein Rechtsanspruch auf den Aufenthaltstitel besteht.
  • Erfüllung der Passpflicht nach § 3 AufenthG.
Weitere Voraussetzungen für die Erteilung:
  • Einreise mit dem erforderlichen Visum.
  • Alle relevanten Angaben wurden bereits im Visumantrag gemacht.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:
  • Es gelten dieselben Vorschriften wie bei der Erteilung.
  • Vor der Verlängerung wird geprüft, ob die Person zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet war und dieser Pflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Fristen

Visumpflichtige Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen.


Für den konkreten Aufenthaltszweck von der Visumpflicht befreite Ausländer müssen den für einen weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel unverzüglich nach der Einreise bzw. spätestens innerhalb von 90 Tagen beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

  • gültiger Pass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über den Aufenthaltszweck, z. B. Arbeitgeberbescheinigung oder Arbeitsvertrag, Heiratsurkunde
  • ggf. weitere Unterlagen

Online-Verfahren

Kosten

Erteilung:

  • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro
  • Geltungsdauer von mehr als einem Jahr: 100 Euro

Verlängerung:

  • von bis zu drei Monaten: 96 Euro
  • von mehr als drei Monaten: 93 Euro

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

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