Abfallerzeugernummer; Beantragung
Kurzbeschreibung
Betriebe mit mehr als 2 Tonnen gefährlichem Abfall pro Jahr brauchen eine Abfallerzeugernummer.
Beschreibung
Erzeuger*innen, Besitzer*innen, Sammler*innen, Beförderer*innen und Entsorger*innen von gefährlichen Abfällen müssen nachweisen, dass der Abfall richtig und umweltgerecht entsorgt wurde.
Gewerbliche Betriebe, Unternehmer oder Bauherren brauchen eine Abfallerzeugernummer, wenn sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall entsorgen.
Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die für die Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) erforderlich ist.
Sie kennzeichnet den Ort, an dem der gefährliche Abfall entsteht und ist notwendig, um die ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen.
Gewerbliche und industrielle Abfallerzeuger können ihre Abfälle auch über einen Abfallsammler entsorgen (maximal 20 Tonnen pro Jahr, pro Standort und Abfallschlüssel).
Dafür gilt:
- Abfallsammelnde müssen einen Sammelentsorgungsnachweis besitzen.
- Die Übergabe des Abfalls muss mit einem Übernahmeschein dokumentiert werden.
- Für den Übernahmeschein ist ebenfalls die Abfallerzeugernummer nötig.
-
Haben Sie mehrere Standorte, an denen gefährlicher Abfall anfällt?
Dann brauchen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer. -
Bei einem Umzug wird die alte Nummer ungültig.
Beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Nummer. -
Bei einer Umfirmierung (zum Beispiel Namens- oder Rechtsformänderung, wenn es rechtlich dieselbe Firma bleibt) bleibt die bestehende Abfallerzeugernummer gültig.
Hinweis:
Diese Regelungen gelten nicht für private Haushalte.
Voraussetzungen
- gewerbliche Tätigkeit
- Entsorgung von mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfall im Jahr
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der zuständigen Behörde am Ort, an dem der Abfall anfällt.
- Für jede Stelle, an der Abfall anfällt, muss eine eigene Abfallerzeugernummer beantragt werden.
- Dies gilt insbesondere für Baustellen.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Abfallerzeugernummer
Die Abfallerzeugernummer wird benötigt, um gefährliche Abfälle im Sinne des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) entsorgen zu können.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
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