Abfallerzeugernummer; Beantragung

Kurzbeschreibung

Betriebe mit mehr als 2 Tonnen gefährlichem Abfall pro Jahr brauchen eine Abfallerzeugernummer.

Beschreibung

Erzeuger*innen, Besitzer*innen, Sammler*innen, Beförderer*innen und Entsorger*innen von gefährlichen Abfällen müssen nachweisen, dass der Abfall richtig und umweltgerecht entsorgt wurde.

Gewerbliche Betriebe, Unternehmer oder Bauherren brauchen eine Abfallerzeugernummer, wenn sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall entsorgen.

Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die für die Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) erforderlich ist.

Sie kennzeichnet den Ort, an dem der gefährliche Abfall entsteht und ist notwendig, um die ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen.

Gewerbliche und industrielle Abfallerzeuger können ihre Abfälle auch über einen Abfallsammler entsorgen (maximal 20 Tonnen pro Jahr, pro Standort und Abfallschlüssel).

Dafür gilt:

  • Abfallsammelnde müssen einen Sammelentsorgungsnachweis besitzen.
  • Die Übergabe des Abfalls muss mit einem Übernahmeschein dokumentiert werden.
  • Für den Übernahmeschein ist ebenfalls die Abfallerzeugernummer nötig.
Besonderheiten bei mehreren Standorten oder Umzug
  • Haben Sie mehrere Standorte, an denen gefährlicher Abfall anfällt?
    Dann brauchen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer.

  • Bei einem Umzug wird die alte Nummer ungültig.
    Beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Nummer.

  • Bei einer Umfirmierung (zum Beispiel Namens- oder Rechtsformänderung, wenn es rechtlich dieselbe Firma bleibt) bleibt die bestehende Abfallerzeugernummer gültig.

Hinweis:
Diese Regelungen gelten nicht für private Haushalte.

Voraussetzungen

  • gewerbliche Tätigkeit
  • Entsorgung von mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfall im Jahr

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der zuständigen Behörde am Ort, an dem der Abfall anfällt.
  • Für jede Stelle, an der Abfall anfällt, muss eine eigene Abfallerzeugernummer beantragt werden.
  • Dies gilt insbesondere für Baustellen.

Fristen

Es sind keine Fristen vorgegeben. Die Abfallerzeugernummer sollte jedoch rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten oder einer Entsorgung beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Abfallerzeugernummer
    Die Abfallerzeugernummer wird benötigt, um gefährliche Abfälle im Sinne des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) entsorgen zu können.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

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