Schulaufwand; Informationen über Träger
Kurzbeschreibung
Zum Schulaufwand gehören die Kosten für den Bau und Betrieb einer Schule sowie die Ausgaben für das Hauspersonal.
- Öffentliche Schulen: Der Schulaufwand wird in der Regel von der Kommune finanziert.
- Private Schulen: Hier übernimmt der jeweilige private Träger (zum Beispiel eine kirchliche oder gemeinnützige Einrichtung) die Kosten.
Beschreibung
Zum Schulaufwand zählen unter anderem die Kosten für:
- Schulgebäude und Ausstattung (Bereitstellung, Einrichtung, Betrieb und Instandhaltung)
- Lehrmittel und Schulbücher (sogenannte lernmittelfreie Lernmittel)
- Schulveranstaltungen
- Einrichtungen zur Mitgestaltung des Schullebens
- Büromaterial und Verwaltungsbedarf der Schule
- Schülerbeförderung (für Unterrichtswege und, bei Grund-, Mittel- und Förderschulen, auch für den Schulweg)
- Hauspersonal
- Staatliche und kommunale Schulen: Der Schulaufwand wird in der Regel von der kommunalen Körperschaft (zum Beispiel Stadt oder Landkreis) übernommen.
- Ausnahmen: In bestimmten Fällen, wie bei staatlichen Gymnasien mit Internat, trägt der Staat die Kosten selbst.
Der Staat unterstützt kommunale Schulträger in einigen Bereichen mit Zuschüssen, zum Beispiel für:
- Baumaßnahmen
- Kosten der Lehrmittel und Schulbücher
- Schülerbeförderung
- Private Schulen können als Ergänzungsschulen oder Ersatzschulen betrieben werden.
- Nur Ersatzschulen können staatliche Förderung erhalten.
- Die Förderung unterscheidet sich je nach Schulart und je nachdem, ob die Schule staatlich genehmigt oder anerkannt ist.
- Die Förderung kann zum Beispiel Zuschüsse zu Baukosten, Schulgeldersatz oder Zuschüsse zu Lehrmitteln und Schulbüchern beinhalten.
Private Schulen finanzieren sich in der Regel durch:
- Schulgeld (im rechtlich zulässigen Rahmen)
- Spenden und Zuschüsse der Kommunen
- Staatliche Förderungen (bei Ersatzschulen)
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick