Schulaufwand; Informationen über Träger

Kurzbeschreibung

Zum Schulaufwand gehören die Kosten für den Bau und Betrieb einer Schule sowie die Ausgaben für das Hauspersonal.

  • Öffentliche Schulen: Der Schulaufwand wird in der Regel von der Kommune finanziert.
  • Private Schulen: Hier übernimmt der jeweilige private Träger (zum Beispiel eine kirchliche oder gemeinnützige Einrichtung) die Kosten.

Beschreibung

Zum Schulaufwand zählen unter anderem die Kosten für:

  • Schulgebäude und Ausstattung (Bereitstellung, Einrichtung, Betrieb und Instandhaltung)
  • Lehrmittel und Schulbücher (sogenannte lernmittelfreie Lernmittel)
  • Schulveranstaltungen
  • Einrichtungen zur Mitgestaltung des Schullebens
  • Büromaterial und Verwaltungsbedarf der Schule
  • Schülerbeförderung (für Unterrichtswege und, bei Grund-, Mittel- und Förderschulen, auch für den Schulweg)
  • Hauspersonal
Wer trägt die Kosten?
  • Staatliche und kommunale Schulen: Der Schulaufwand wird in der Regel von der kommunalen Körperschaft (zum Beispiel Stadt oder Landkreis) übernommen.
  • Ausnahmen: In bestimmten Fällen, wie bei staatlichen Gymnasien mit Internat, trägt der Staat die Kosten selbst.
Staatliche Zuschüsse für kommunale Schulen

Der Staat unterstützt kommunale Schulträger in einigen Bereichen mit Zuschüssen, zum Beispiel für:

  • Baumaßnahmen
  • Kosten der Lehrmittel und Schulbücher
  • Schülerbeförderung
Schulaufwand bei privaten Schulen
  • Private Schulen können als Ergänzungsschulen oder Ersatzschulen betrieben werden.
  • Nur Ersatzschulen können staatliche Förderung erhalten.
  • Die Förderung unterscheidet sich je nach Schulart und je nachdem, ob die Schule staatlich genehmigt oder anerkannt ist.
  • Die Förderung kann zum Beispiel Zuschüsse zu Baukosten, Schulgeldersatz oder Zuschüsse zu Lehrmitteln und Schulbüchern beinhalten.
Finanzierung privater Schulen

Private Schulen finanzieren sich in der Regel durch:

  • Schulgeld (im rechtlich zulässigen Rahmen)
  • Spenden und Zuschüsse der Kommunen
  • Staatliche Förderungen (bei Ersatzschulen)

Rechtsgrundlagen

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