Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung
Kurzbeschreibung
Sie können einen Nachweis über den Status einer Wohnung anfordern.
Den Nachweis können Sie für Wohnungen anfordern, die öffentlich gefördert sind oder nicht mehr öffentlich gefördert sind.
Beschreibung
Vermieter*innen, Mieter*innen und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr öffentlich gefördert ist.
Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass die Wohnung öffentlich gefördert ist.
Voraussetzungen
Die zuständige Stelle muss der Person, die über die Wohnung verfügen darf, oder vermietenden Person schriftlich bestätigen, ab wann eine Wohnung nicht mehr als gefördert gilt.
Auch mietende Personen und Wohnungssuchende können diese Bestätigung anfordern, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Auf Wunsch einer wohnungssuchenden Person muss die zuständige Stelle außerdem schriftlich bestätigen, ob die gewünschte Wohnung eine neu geschaffene öffentlich geförderte Wohnung ist.
Fristen
Formulare
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Art. 18 Abs. 1, 2 Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz – BayWoBindG)
- § 1 Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (DVWoR)
Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Delegationsgemeinden
Rechtsbehelf
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Weitere Informationen
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Häufig genutzte Dienste im Überblick
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