Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung

Kurzbeschreibung

Sie können einen Nachweis über den Status einer Wohnung anfordern.
Den Nachweis können Sie für Wohnungen anfordern, die öffentlich gefördert sind oder nicht mehr öffentlich gefördert sind.

Beschreibung

Vermieter*innen, Mieter*innen und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr öffentlich gefördert ist.
Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass die Wohnung öffentlich gefördert ist.

Voraussetzungen

Die zuständige Stelle muss der Person, die über die Wohnung verfügen darf, oder vermietenden Person schriftlich bestätigen, ab wann eine Wohnung nicht mehr als gefördert gilt.

Auch mietende Personen und Wohnungssuchende können diese Bestätigung anfordern, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Auf Wunsch einer wohnungssuchenden Person muss die zuständige Stelle außerdem schriftlich bestätigen, ob die gewünschte Wohnung eine neu geschaffene öffentlich geförderte Wohnung ist.

Fristen

keine

Formulare

Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Kosten

5 bis 20 EUR je Wohnung (Tarif-Nr. 2.I.2/15 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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