Katastrophenschutzfonds; Beantragung der Erstattung von Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern leistet finanzielle Hilfen, um Einsatzkosten im Katastrophenschutz auszugleichen.
Beschreibung
Der Katastrophenschutzfonds leistet finanzielle Hilfen, um die Kosten der Behörden, die bei Katastrophen helfen, teilweise zu decken. Das soll verhindern, dass diese Behörden zu hohe Kosten haben, wenn sie keine anderen finanziellen Hilfen bekommen können.
Die Zuwendungen sind nur für bestimmte nachweisbare Kosten gedacht, die durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Katastrophen entstehen. Diese Kosten dürfen nur wegen der Katastrophe entstanden sein. Man unterscheidet dabei zwischen:
- eigenen Kosten,
- Fremdkosten und
- besonderen Ausgaben.
Genauere Informationen dazu findet man in den Richtlinien des Freistaates Bayern.
Wer das Geld bekommen kann:
- Landkreise und Städte, die für den Katastrophenschutz zuständig sind,
- kleinere Gemeinden,
- Verwaltungsgemeinschaften,
- Bezirke,
- andere öffentliche Einrichtungen unter Aufsicht des Freistaates Bayern,
- freiwillige Hilfsorganisationen und
- Verbände der Wohlfahrtspflege.
Die Zuwendungen sind nicht rückzahlbar und werden als Teilfinanzierung gegeben. Wie viel Geld es gibt, steht in den Richtlinien. Wenn die Kosten schon durch andere Mittel gedeckt sind, gibt es keine zusätzlichen Leistungen. Die Förderung ist nicht garantiert und hängt von den verfügbaren Mitteln im Katastrophenschutzfonds ab.
Voraussetzungen
Erstattungen werden für nachgewiesene und abgrenzbare Aufwendungen gewährt, die:
- direkt mit einer Katastrophe (Artikel 1 Absatz 1 BayKSG) zusammenhängen,
- notwendig waren, um Gefahren abzuwenden oder hohe Sachschäden zu vermeiden,
- angemessen und wirtschaftlich vertretbar sind.
Die genauen Voraussetzungen sind in den Richtlinien für Zuwendungen aus dem Katastrophenschutzfonds des Freistaates Bayern nachzulesen.
Verfahrensablauf
- Der Antrag ist entweder über das Formblatt unter „Formulare“ oder über das Online-Verfahren einzureichen.
- Um verfügbare Online-Verfahren anzuzeigen, muss oben rechts auf der Seite der Ort hinterlegt werden.
- Kreisfreie Gemeinden, Landkreise und Bezirke:
- Einfach ausgefertigten Antrag direkt an die Regierung senden.
- Kreisangehörige Gemeinden und andere zur Katastrophenhilfe Verpflichtete:
- Antrag in zweifacher Ausfertigung bei der Kreisverwaltungsbehörde einreichen.
- Die Kreisverwaltungsbehörde prüft den Antrag und leitet eine Ausfertigung an die Regierung weiter.
- Die Behörde überprüft die Vollständigkeit und Schlüssigkeit des Antrags und des Sachberichts.
- Die Richtigkeit wird auf dem Antrag bestätigt.
Weitere Informationen sind unter „Rechtsgrundlagen“ verfügbar.
Fristen
Die Antragsfrist beträgt 6 Monat(e). Anträge auf Zuwendungen zum Ausgleich von Einsatzkosten sind innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung des Endes der Katastrophe zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 3 Monat(en) bis zu 2 Jahr(en) zu rechnen.
Erforderliche Unterlagen
- Belege für alle Aufwendungen
- Sachbericht: Der Sachbericht erläutert die geltend gemachten Aufwendungen insbesondere im Hinblick auf die Zuwendungsfähigkeit und die Veranlassung im Rahmen der Bewältigung der Katastrophe.
- Zuwendungsantrag
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Unterfranken):
- Zuwendung zum Ausgleich von Einsatzkosten bei Katastrophen - Antrag für kreisfreie Gemeinden, Landkreise und Bezirke
Kreisfreie Gemeinden, Landkreise und Bezirke können die Zuwendung zum Ausgleich von Einsatzkosten im abwehrenden Katastrophenschutz online beantragen.
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