Wasserfahrzeug auf Binnengewässer (ohne Bodensee); Beantragung der Genehmigung
Kurzbeschreibung
An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.
Beschreibung
Laut Bayerischem Wassergesetz (BayWG) dürfen alle Menschen oberirdische Gewässer ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung der Eigentümer*innen oder anderer Berechtigter unentgeltlich nutzen.
Welche Boote dürfen ohne Genehmigung genutzt werden?kleine Boote bis 9,20 Meter Länge, die keinen eigenen Motor haben, darunter:
- Ruderboote, Paddelboote und Schlauchboote
- Segelboote ohne Wohn-, Koch- oder sanitäre Einrichtungen
- Wind- und Kitesurfbretter
Diese Boote dürfen für Freizeit, Erholung oder sportliche Aktivitäten genutzt werden – auch für Wettkämpfe.
Welche Boote brauchen eine Genehmigung?
Segelboote: Eine schifffahrtsrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ist erforderlich, wenn:
- Das Segelboot länger als 9,20 Meter ist.
- Das Boot einen Hilfsmotor mit mehr als 4 kW (5,5 PS) Leistung hat.
- Es Wohn-, Koch- oder sanitäre Einrichtungen enthält.
Hinweis: Als Wohneinrichtung zählt ein geschlossener Aufbau mit einer lichten Höhe von mehr als 1,20 m.
Motorboote: Eine Genehmigung kann nur für Boote erteilt werden, die:- Maximal 9,00 Meter lang sind.
- Eine Motorleistung von höchstens 191 kW (260 PS) haben.
- Ein Abgaszertifikat der Stufe 1 der Bodenseeschifffahrtsordnung oder die Abgasgrenzwerte der Sportbootrichtlinie erfüllen.
Hinweis: Segelboote dürfen nicht als Motorboote zugelassen werden. Für Oldtimer-Boote gelten besondere Regelungen.
Elektroboote- Wird eine Bootsschale oder ein Schlauchboot mit einem Elektromotor ausgerüstet, gilt es nach der Bayerischen Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV) als Elektroboot und benötigt eine Genehmigung.
- Urlauber*innen können einmal pro Jahr eine Urlaubsgenehmigung für ein Segelboot oder Elektroboot beantragen.
- Diese Genehmigung gilt für maximal 4 Wochen.
Voraussetzungen
Seit dem 16.06.1998 dürfen neue Sportboote in der EU nur verkauft werden, wenn sie eine CE-Kennzeichnung haben und eine Konformitätserklärung in deutscher Sprache vorliegt.
Fahrgast- und Güterschiffe, schwimmendes Gerät, Mietfahrzeuge und motorisierte Boote (außer Elektromotorboote) dürfen nur mit Zulassung der Kreisverwaltungsbehörde in Betrieb genommen werden (§ 19 BaySchiffV).
Verfahrensablauf
Hinweise
- Segelfahrzeuge mit Hilfsmotor oder mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen müssen bei der Kreisverwaltungsbehörde zugelassen und mit einem amtlichen Kennzeichen versehen werden.
- Falls für das Befahren eines Gewässers ein jährliches Wassernutzungsentgelt erhoben wird, ist mit den Gewässereigentümer*innen ein privatrechtlicher Gestattungsvertrag abzuschließen.
- Aufgrund von Gewässer- und Naturschutzbestimmungen ist die Anzahl der genehmigungspflichtigen Sportmotorboote mit Verbrennungsmotor begrenzt.
- Genehmigungen sind nur für den Starnberger See (maximal 280) und den Ammersee (maximal 150) möglich.
- Interessierte können sich in eine Vormerkliste für eine Motorbootgenehmigung eintragen lassen.
Erforderliche Unterlagen
- ggf. Konformitätserklärung
Rechtsgrundlagen
- § 8 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- Art. 18 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- Art. 28 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- § 3 Abs. 1 Satz 1 Verordnung für die Schiffahrt auf den bayerischen Gewässern (Bayerische Schifffahrtsverordnung – BaySchiffV)
- Vollzug der Bayerischen Schifffahrtsordnung – Schifffahrtsbekanntmachung (Schifffahrtsbekanntmachung – SchBek)
Verwandte Themen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahme; Beantragung einer Genehmigung
- Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung
- Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung
- Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung