Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland bewohnen, gilt eine als Hauptwohnung und alle anderen als Nebenwohnungen.

Ihre Pflicht:
Sie müssen der Meldebehörde mitteilen,

  • welche Wohnungen Sie haben und
  • welche Ihre Haupt- beziehungsweise Nebenwohnung ist
  • Hauptwohnung ist die zeitlich gesehen überwiegend genutzte Wohnung
  • alle weiteren Wohnungen im Inland sind dann Nebenwohnungen

Beschreibung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben, wird zwischen Hauptwohnung und Nebenwohnung unterschieden. Wohnungen im Ausland zählen dabei nicht mit.

Was gilt als Hauptwohnung?
  • Alleinstehende Personen: Die Wohnung, die überwiegend genutzt wird. Falls die Zeit in mehreren Wohnungen gleich verteilt ist, zählt die Wohnung mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen (zum Beispiel persönliche Bindungen, Vereinsmitgliedschaften, soziale Aktivitäten).
  • Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Personen: Die gemeinsam genutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner*innen ist  generell die Hauptwohnung.
  • Dauerhaft getrennt lebende Ehe- oder Lebenspartner*innen: Es gelten die gleichen Regeln wie für alleinstehende Personen.
  • Minderjährige Personen: Hauptwohnung ist die Wohnung des sorgeberechtigten Elternteils, bei dem das Kind überwiegend lebt.
  • Junge Erwachsene bis 25 Jahre in einer Einrichtung für behinderte Menschen: Die Hauptwohnung kann die Wohnung des sorgeberechtigten Elternteils sein, wenn Sie dies beantragen.
  • Die endgültige Entscheidung über den Wohnungsstatus trifft die Meldebehörde nach Prüfung aller Angaben.
Wichtig: Sie müssen Ihre Wohnungen und deren Status (Haupt- oder Nebenwohnung) bei der Meldebehörde angeben.