Kindertagespflege; Beantragung einer Pflegeerlaubnis
Kurzbeschreibung
Möchten Sie als Tagesmutter oder Tagesvater arbeiten? Dann brauchen Sie eine Pflegeerlaubnis.
Diese Erlaubnis brauchen Sie schon vorab und ab dem ersten Tageskind.
Beschreibung
Sie wollen ein Kind oder mehrere Kinder betreuen? Unter folgenden Bedingungen bekommen Sie Geld für die Betreuung.
- Die Kinder sind unter 14 Jahren.
- Die Betreuung findet außerhalb des Haushalts der Eltern statt.
- Die Betreuung dauert mehr als 15 Stunden pro Woche
- Die Betreuung dauert länger als 3 Monate.
Sie brauchen dazu eine Erlaubnis:
- Das Jugendamt gibt diese Erlaubnis.
- Die Pflegeerlaubnis gilt für 5 Jahre.
- Es kann zusätzliche Regeln geben.
- Die Erlaubnis erlaubt die Betreuung von bis zu 5 fremden Kindern gleichzeitig.
- Manchmal kann die Erlaubnis für weniger als 5 Kinder gelten, zum Beispiel, wenn zu wenig Platz ist.
- Insgesamt dürfen nicht mehr als 8 Kinder betreut werden.
Eine Art der Kindertagespflege ist die Großtagespflege.
- Mehrere Tagespflegepersonen betreuen Kinder in gemeinsamen Räumen.
- Jede Person betreut die Kinder, die ihr zugeordnet sind.
- In Bayern dürfen nicht mehr als 3 Tagespflegepersonen dauerhaft arbeiten.
- Sie dürfen nicht mehr als 10 Kinder gleichzeitig betreuen.
- Insgesamt dürfen sie maximal 16 Kinder betreuen.
- Wenn mehr als 8 Kinder gleichzeitig betreut werden, muss eine Tagespflegeperson eine pädagogische Fachkraft sein.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Pflegeperson sind unter anderem persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung. Dazu gehören:
- ein geeignetes häusliches Umfeld für die Kinderbetreuung,
- persönliche Eignung und Qualifikation,
- die Sicherstellung des Kindeswohls – sowohl für das Tagespflegekind als auch für eigene Kinder,
- geordnete finanzielle Verhältnisse.
Verfahrensablauf
Erlaubnis zur Kinderbetreuung – Antragstellung
- Vor Antragstellung: Lassen Sie sich beim Jugendamt beraten, um zu erfahren, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Nachweise erforderlich sind.
- Antragstellung:
- Schriftlich beim Jugendamt einreichen oder
- Persönlich zur Niederschrift beim Jugendamt abgeben.
- Prüfung durch das Jugendamt:
- Persönliche Eignung
- Vorhandene Räumlichkeiten
- Erteilung der Erlaubnis, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Kinderbetreuung ist erst nach Erteilung der Erlaubnis möglich.
Fristen
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist gem. § 43 Abs. 3 S. 4 SGB VIII gesetzlich auf 5 Jahre befristet.
Sie können vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- erweitertes Führungszeugnis
- Kurzlebenslauf
- Ausbildungsnachweise
- Nachweis Kurs "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder"
- pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
- Rahmenbedingungen
- Familienstruktur
- Zielen der pädagogischen Arbeit
- Entwicklungsbedingungen der Kinder
- Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
- Gesundheitserziehung, Ernährung
- Tagesablauf
- Zielen und Formen der Elternarbeit, Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen
Formulare
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- § 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
- § 87a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
- Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG)
GVBl. 2005 S. 236; BayRS 2231-1-A - Art. 9 Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - BayKiBiG)
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Weitere Informationen
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Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Kinderbetreuung; Beantragung einer Förderung für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
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