Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes
Kurzbeschreibung
Beschreibung
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Anzeigepflicht bei der unteren Naturschutzbehörde
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Wer ein besonders geschütztes Wirbeltier hält, muss dies unverzüglich melden.
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Meldepflicht auch bei Bestandsveränderungen
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Der Verkauf, Tod oder Verlust des Tieres muss ebenfalls gemeldet werden.
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Sowohl der bzw. die Erwerber*in als auch die abgebende Person sind meldepflichtig.
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Welche Tiere sind besonders geschützt?
Zu den besonders geschützten Arten gehören unter anderem:-
Affen, Papageien, Landschildkröten, Riesenschlangen
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Taggeckos, Chamäleons und andere Echsenarten
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Alle europäischen Vogelarten
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Ob eine Art besonders geschützt ist, können Sie in der WISIA-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz nachschlagen (siehe „Weiterführende Links“).
Voraussetzungen
Die Anzeigeverpflichtung gilt für besonders geschützte Wirbeltiere, die nicht in Anlage V der Bundesartenschutzverordnung stehen.
Halter müssen:
- zuverlässig sein und genügend Kenntnisse zur Haltung und Pflege haben,
- geeignete Gehege besitzen, die ein Ausbrechen der Tiere verhindern und den Tierschutzvorschriften entsprechen.
Verfahrensablauf
Jede Person, die ein meldepflichtiges Tier hält, muss der zuständigen Behörde unverzüglich nach Aufnahme der Haltung folgende Angaben melden:
- Datum der Bestandsveränderung (zum Beispiel Erwerb, Zucht, Abgabe, Tod oder Flucht),
- Anzahl der Tiere,
- Tierart,
- Alter und Geschlecht,
- Herkunft,
- Vor- und Nachname sowie Adresse der vorbesitzenden Haltenden oder neuen Haltenden bei Weitergabe,
- Ort der Haltung,
- Verwendungszweck,
- Kennzeichnung (zum Beispiel Ring- oder Transpondernummer).
Zusätzlich müssen mit der Meldung der Haltung die Dokumente zum Nachweis des legalen Besitzes vorgelegt werden (zum Beispiel EU-Vermarktungsbescheinigung oder Herkunftsnachweis).
Eine Veränderung des Aufenthaltsortes der meldepflichtigen Tiere muss ebenfalls sofort gemeldet werden.
Hinweise
Es wird dringend empfohlen, die Übernahme oder Abgabe eines Tieres schriftlich zu dokumentieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Das Dokument sollte enthalten:
- Kennzeichen des Tieres (zum Beispiel Ring- oder Transpondernummer)
- Vor- und Nachnamen sowie Adressen (nach Möglichkeit auch Telefonnummern) von Vor- und Nachbesitzer*innen
- Unterschriften beider Parteien
Dieses Dokument dient als Nachweis, dass alles gesetzlich erlaubt und korrekt abgelaufen ist und muss bei der An- oder Abmeldung des Tieres bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Weitere Informationen
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