Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan

Kurzbeschreibung

Sie können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht und eine Ausnahme im Bebauungsplan explizit vorgesehen ist.

Beschreibung

Bebauungspläne legen fest, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. In bestimmten Fällen können Ausnahmen von diesen Regeln erlaubt werden – aber nur, wenn der Bebauungsplan das ausdrücklich erlaubt.

Eine Ausnahme können Sie nur beantragen, wenn sie im Plan vorgesehen ist.

Auch wenn eine Ausnahme erlaubt wird, muss das Bauvorhaben alle anderen Regeln des Bebauungsplans einhalten, für die keine Ausnahme möglich ist.

Wie wird eine Ausnahme geprüft?

In der Regel wird die Ausnahme zusammen mit dem Bauantrag geprüft. Bei verfahrensfreien Bauvorhaben (für die kein Bauantrag nötig ist), kann die Ausnahme gesondert beantragt und entschieden werden.

Was ist außerdem zu beachten?

Auch wenn eine Ausnahme zugelassen wird, müssen alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden (zum Beispiel Abstandsflächen, Brandschutz, Denkmalschutz).

Die Ausnahme ist eine Ermessensentscheidung

Die Behörde prüft jede Ausnahme im Einzelfall. Das bedeutet:

Auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Ausnahme abgelehnt werden. Die Entscheidung hängt davon ab, ob wichtige Gründe dafür oder dagegen sprechen.

Voraussetzungen

Eine isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn

  • Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist,
  • es sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet,
  • der Bebauungsplan Ausnahmen nach Art und Umfang ausdrücklich zulässt und
  • Ihr Vorhaben nach Art und Umfang unter die Ausnahmeregelung fällt.

Verfahrensablauf

Antragstellung bei der Gemeinde:
Der Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften muss schriftlich bei der Stadt Aschaffenburg eingereicht werden.

  • Papierform:
    • Antrag
    • Alle notwendigen Unterlagen sind beizufügen.
  • Digital:
    • Der Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann über den Online-Assistenten digital eingereicht werden – siehe Online-Verfahren
    • Die Unterlagen werden als PDF-Dateien hochgeladen.
    • Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels BayernID oder Mein Unternehmenskonto ersetzt.
  • Prüfung und Bescheid
    • Die Stadt Aschaffenburg prüft den Antrag und entscheidet darüber.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der Gemeinde ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular mit Begründung
  • Aktueller, Amtlicher Lageplan (erhältlich beim Vermessungsamt) M 1:100
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, ggfs. weitere)
  • Nachbarbeteiligung
  • ggf. weitere Unterlagen, sofern für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich.

Online-Verfahren

Kosten

Die Gebühren betragen 5 % des Werts des Nutzens, der durch die Ausnahme in Aussicht steht, mindestens aber 75 EUR.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.

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Redaktionell verantwortlich

Stadt Aschaffenburg, Stand: November 2025