Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
Kurzbeschreibung
Sie können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht und eine Ausnahme im Bebauungsplan explizit vorgesehen ist.
Beschreibung
Bebauungspläne legen fest, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. In bestimmten Fällen können Ausnahmen von diesen Regeln erlaubt werden – aber nur, wenn der Bebauungsplan das ausdrücklich erlaubt.
Eine Ausnahme können Sie nur beantragen, wenn sie im Plan vorgesehen ist.
Auch wenn eine Ausnahme erlaubt wird, muss das Bauvorhaben alle anderen Regeln des Bebauungsplans einhalten, für die keine Ausnahme möglich ist.
Wie wird eine Ausnahme geprüft?In der Regel wird die Ausnahme zusammen mit dem Bauantrag geprüft. Bei verfahrensfreien Bauvorhaben (für die kein Bauantrag nötig ist), kann die Ausnahme gesondert beantragt und entschieden werden.
Was ist außerdem zu beachten?Auch wenn eine Ausnahme zugelassen wird, müssen alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden (zum Beispiel Abstandsflächen, Brandschutz, Denkmalschutz).
Die Ausnahme ist eine ErmessensentscheidungDie Behörde prüft jede Ausnahme im Einzelfall. Das bedeutet:
Auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Ausnahme abgelehnt werden. Die Entscheidung hängt davon ab, ob wichtige Gründe dafür oder dagegen sprechen.
Voraussetzungen
Eine isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn
- Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist,
- es sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet,
- der Bebauungsplan Ausnahmen nach Art und Umfang ausdrücklich zulässt und
- Ihr Vorhaben nach Art und Umfang unter die Ausnahmeregelung fällt.
Verfahrensablauf
Antragstellung bei der Gemeinde:
Der Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften muss schriftlich bei der Stadt Aschaffenburg eingereicht werden.
- Papierform:
- Antrag
- Alle notwendigen Unterlagen sind beizufügen.
- Antrag
- Digital:
- Der Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann über den Online-Assistenten digital eingereicht werden – siehe Online-Verfahren
- Die Unterlagen werden als PDF-Dateien hochgeladen.
- Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels BayernID oder Mein Unternehmenskonto ersetzt.
- Prüfung und Bescheid
- Die Stadt Aschaffenburg prüft den Antrag und entscheidet darüber.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular mit Begründung
- Aktueller, Amtlicher Lageplan (erhältlich beim Vermessungsamt) M 1:100
- Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, ggfs. weitere)
- Nachbarbeteiligung
- ggf. weitere Unterlagen, sofern für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Redaktionell verantwortlich
Weitere Informationen
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