Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Beschreibung

Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen

Erlaubnispflicht

Für den Erwerb und Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe benötigen Sie eine:

  • Waffenbesitzkarte (WBK) – gegebenfalls mit Voreintrag, oder
  • einen gültigen Jagdschein

Die Erlaubnis muss bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.

Meldepflicht bei Änderungen

Sie sind verpflichtet, der Kreisverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, wenn Sie:

  • eine neue Waffe erwerben
  • Ihre Waffe an jemanden anderen weitergeben
  • Ihre Waffe verändern, zum Beispiel durch Umbau oder Austausch wesentlicher Teile

Informieren Sie sich unbedingt vorab bei Ihrer zuständigen Behörde über die geltenden Vorschriften des Waffenrechts, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Voraussetzungen

Wenn Sie:
  • eine Waffe kaufen: Waffenbesitzkarte (gegebenfalls mit Voreintrag) oder Jagdschein
  • eine Waffe weitergeben: Waffenbesitzkarte oder Jagdschein der empfangenden Person

Fristen

Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Waffenbesitzkarte
  • Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief
    (sofern die Waffe beim Händler erworben wird, legen Sie zum Antrag zusätzlich den Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief in Kopie bei)

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • eWaffe (Online-Anträge der Waffenbehörde)

    Folgende Dienstleistungen werden angeboten: 

    • Waffenbesitzkarte–Voreintrag 
    • Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person
    • Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen
    • Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen-/Munitionssammler bzw. -sachverständige
    • Erteilung Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine o. jagdliche Vereinigungen
    • Eintragung in die Waffenbesitzkarte (Erwerb)
    • Anzeige Überlassung einer Waffe
    • Kleiner Waffenschein
    • Erteilung Waffenschein zum Führen von Schusswaffen (und Verlängrung)
    • Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (und Verlängerung)
    • Nachweis Einbau Blockiersystem Erbwaffen
    • Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten
    • Erlaubnis zum Schießen
    • Erlaubnis zur Mitnahme (und Verlängerung)
    • Erlaubnis zur Verbringung
    • Anzeige Unbrauchbarmachung (Deaktivierte Schusswaffen)
    • Anzeige Verlust
  • Erklärung über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
    Hier können Sie die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition gem. § 36 WaffG erklären.

Kosten

Ggf. können für die Eintragung einer Waffe in die Waffenbesitzkarte bzw. die Austragung einer Waffe aus der Waffenbesitzkarte Gebühren anfallen.

Eintragung: 15,00 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe

Austragung: 10 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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