Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe
Kurzbeschreibung
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Beschreibung
Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen
Erlaubnispflicht
Für den Erwerb und Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe benötigen Sie eine:
- Waffenbesitzkarte (WBK) – gegebenfalls mit Voreintrag, oder
- einen gültigen Jagdschein
Die Erlaubnis muss bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.
Meldepflicht bei ÄnderungenSie sind verpflichtet, der Kreisverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, wenn Sie:
- eine neue Waffe erwerben
- Ihre Waffe an jemanden anderen weitergeben
- Ihre Waffe verändern, zum Beispiel durch Umbau oder Austausch wesentlicher Teile
Informieren Sie sich unbedingt vorab bei Ihrer zuständigen Behörde über die geltenden Vorschriften des Waffenrechts, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Voraussetzungen
- eine Waffe kaufen: Waffenbesitzkarte (gegebenfalls mit Voreintrag) oder Jagdschein
- eine Waffe weitergeben: Waffenbesitzkarte oder Jagdschein der empfangenden Person
Fristen
Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
- Waffenbesitzkarte
- Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief
(sofern die Waffe beim Händler erworben wird, legen Sie zum Antrag zusätzlich den Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief in Kopie bei)
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- eWaffe (Online-Anträge der Waffenbehörde)
Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Waffenbesitzkarte–Voreintrag
- Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person
- Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen
- Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen-/Munitionssammler bzw. -sachverständige
- Erteilung Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine o. jagdliche Vereinigungen
- Eintragung in die Waffenbesitzkarte (Erwerb)
- Anzeige Überlassung einer Waffe
- Kleiner Waffenschein
- Erteilung Waffenschein zum Führen von Schusswaffen (und Verlängrung)
- Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (und Verlängerung)
- Nachweis Einbau Blockiersystem Erbwaffen
- Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten
- Erlaubnis zum Schießen
- Erlaubnis zur Mitnahme (und Verlängerung)
- Erlaubnis zur Verbringung
- Anzeige Unbrauchbarmachung (Deaktivierte Schusswaffen)
- Anzeige Verlust
- Erklärung über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Hier können Sie die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition gem. § 36 WaffG erklären.
Kosten
Ggf. können für die Eintragung einer Waffe in die Waffenbesitzkarte bzw. die Austragung einer Waffe aus der Waffenbesitzkarte Gebühren anfallen.
Eintragung: 15,00 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe
Austragung: 10 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
- Waffenprüfung; Durchführung
- Waffen; Allgemeine Informationen
- Kleiner Waffenschein; Beantragung
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person; Beantragung
- Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung
- Waffenherstellung; Beantragung einer Erlaubnis
- Schießstätte; Beantragung einer Betriebserlaubnis
- Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland
- Schießerlaubnis; Beantragung
- Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis
- Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition, Onlineantrag
- Waffen; Anzeige einer unbrauchbar gemachten oder zerstörten Waffe, Onlineantrag
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden; Anzeige des Verlustes, Onlineantrag
- Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
- Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis, Onlineantrag