Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer befristeten Freistellung von Belegungsbindungen
Kurzbeschreibung
Wenn eine Belegungsbindung besteht und diese zeitweise nicht gelten soll, muss dies beantragt werden.
Beschreibung
Was bedeutet Belegungsbindung?
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Sozial geförderter Mietwohnraum darf nur an berechtigte Personen vermietet werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wann ist eine Freistellung möglich?
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In Einzelfällen kann es ausreichende Gründe geben, eine abweichende Nutzung oder Überlassung des Wohnraums zuzulassen.
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Dafür ist ein Antrag auf Freistellung von den Belegungsbindungen zu stellen.
Unterschied zur Entlassung aus den Bindungen
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Freistellung: nur befristet möglich.
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Entlassung: dauerhafte Aufhebung der Belegungsbindungen.
Voraussetzungen
Eine befristete Freistellung von Belegungsbindungen ist möglich, wenn
- kein überwiegendes öffentliches Interesse mehr daran besteht oder
- wichtige öffentliche oder private Gründe dagegen sprechen – zum Beispiel, um eine ausgewogene Mischung der Bewohner zu schaffen oder zu erhalten.
Fristen
Formulare
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Art. 6 Abs. 1 Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz – BayWoBindG)
- § 1 Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (DVWoR)
Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Delegationsgemeinden - Nrn. 7 und 23 Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Wohnungsbindungsrechts (VVWoBindR)
- Art. 18 Abs. 1 Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG)
Rechtsbehelf
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Weitere Informationen
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