Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung der Entlassung aus Belegungsbindungen

Kurzbeschreibung

Soll die Belegungsbindung für geförderten Wohnraum aufgehoben werden, müssen Sie dies beantragen.

Beschreibung

Entlassung aus Belegungsbindungen für sozial gebundenen Wohnraum

Was bedeutet Belegungsbindung?

  • Sozial geförderter Mietwohnraum darf nur an berechtigte Personen vermietet werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Wann ist eine Entlassung möglich?

  • In besonderen Fällen kann eine dauerhafte Entlassung des Wohnraums aus den Bindungen erfolgen.

  • Stattdessen müssen gleichwertige Bindungen an anderem Wohnraum desselben Eigentümers beziehungsweise derselben Eigentümerin geschaffen werden.

Wie funktioniert die Entlassung?

  • Es muss ein Antrag auf Entlassung aus den Belegungsbindungen gestellt werden.

Unterschied zur Freistellung:

    • Eine Entlassung ist dauerhaft, während eine Freistellung nur befristet erfolgen kann.

Voraussetzungen

Eine Entlassung aus den Belegungsbindungen ist möglich, wenn

  • sie sozial stabile Bewohnerstrukturen unterstützt oder ein wichtiges öffentliches Interesse erfüllt und
  • der beziehungsweise die Verfügungsberechtigte dafür gleichwertige Bindungen an anderem Wohnraum übernimmt.

Fristen

keine

Formulare

Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Kosten

20,00 bis 2.500,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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