Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung der Entlassung aus Belegungsbindungen
Kurzbeschreibung
Soll die Belegungsbindung für geförderten Wohnraum aufgehoben werden, müssen Sie dies beantragen.
Beschreibung
Was bedeutet Belegungsbindung?
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Sozial geförderter Mietwohnraum darf nur an berechtigte Personen vermietet werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wann ist eine Entlassung möglich?
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In besonderen Fällen kann eine dauerhafte Entlassung des Wohnraums aus den Bindungen erfolgen.
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Stattdessen müssen gleichwertige Bindungen an anderem Wohnraum desselben Eigentümers beziehungsweise derselben Eigentümerin geschaffen werden.
Wie funktioniert die Entlassung?
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Es muss ein Antrag auf Entlassung aus den Belegungsbindungen gestellt werden.
Unterschied zur Freistellung:
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- Eine Entlassung ist dauerhaft, während eine Freistellung nur befristet erfolgen kann.
Voraussetzungen
Eine Entlassung aus den Belegungsbindungen ist möglich, wenn
- sie sozial stabile Bewohnerstrukturen unterstützt oder ein wichtiges öffentliches Interesse erfüllt und
- der beziehungsweise die Verfügungsberechtigte dafür gleichwertige Bindungen an anderem Wohnraum übernimmt.
Fristen
Formulare
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
20,00 bis 2.500,00 EUR
Rechtsgrundlagen
- Art. 6 Abs. 2 Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz – BayWoBindG)
- § 1 Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (DVWoR)
Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Delegationsgemeinden - Nrn. 8 und 23 Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Wohnungsbindungsrechts (VVWoBindR)
- Art. 18 Abs. 2 Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG)
Rechtsbehelf
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Weitere Informationen
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- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer befristeten Freistellung von Belegungsbindungen
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Vollzug
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung
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