Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung

Kurzbeschreibung

Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.

Beschreibungen

Mit der Abgrabung dürfen Sie erst beginnen, wenn Sie eine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Ohne Genehmigung ist der Beginn nicht erlaubt.

Besonders bei größeren Vorhaben kann die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Teilabgrabungsgenehmigung – was bedeutet das?

Mit einer Teilabgrabungsgenehmigung dürfen Sie früher mit einzelnen Abschnitten Ihres Vorhabens anfangen – aber nur für die Teile, für die Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben.

Wichtig: Abschnitte, die durch eine Teilabgrabungsgenehmigung genehmigt wurden, gehören später nicht mehr zur Gesamtgenehmigung.

Das heißt: Diese Abschnitte gelten dann bereits als eigenständig genehmigt.

Voraussetzungen

  1. Zunächst muss eine vollständige Abgrabungsgenehmigung beantragt werden.

    • Erst danach kann eine Teilabgrabungsgenehmigung für einen Teil des Vorhabens beantragt werden.
  2. Erteilung der Teilabgrabungsgenehmigung erfolgt nur, wenn:

    • Das Vorhaben genehmigungspflichtig ist.
    • Keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem beantragten Teil des Vorhabens entgegenstehen.
    • Die untere Abgrabungsbehörde festgestellt hat, dass das gesamte Abgrabungsvorhaben grundsätzlich zulässig ist.
  3. Ermessensentscheidung der Behörde:

    • Die Erteilung der Teilabgrabungsgenehmigung liegt im Ermessen der unteren Abgrabungsbehörde. Das heißt, sie kann im Einzelfall auch versagt werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Verfahrensablauf

Einreichung eines Antrags auf Teilabgrabungsgenehmigung

Schriftliche Einreichung

  • Voraussetzung: Der Abgrabungsantrag muss bereits eingereicht sein.
  • Einreichung des Teilabgrabungsantrags bei der zuständigen unteren Abgrabungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).
  • Es gibt kein vorgeschriebenes Formular für den Antrag.
  • Der Antrag muss schriftlich gestellt werden – eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
  • Die untere Abgrabungsbehörde prüft den Antrag und entscheidet über die Genehmigung.
Digitale Einreichung

Eine digitale Einreichung ist nicht überall in Bayern möglich. Falls ein Online-Verfahren vorhanden ist, wird nach Ortsauswahl der Link zum Online-Antrag angezeigt.

Ablauf der digitalen Einreichung:

  • Einreichung des Antrags auf Teilabgrabungsgenehmigung über den Online-Assistenten der unteren Abgrabungsbehörde.
  • Hochladen des Abgrabungsplans als PDF-Datei.
  • Unterschriften werden digital ersetzt durch eine Authentifizierung mittels:
    • BayernID oder
    • Mein Unternehmenskonto.

Hinweise

Eine Teilabgrabungsgenehmigung kann besonders sinnvoll sein, wenn Sie zeitnah mit der Abgrabung beginnen möchten, aber absehbar ist, dass die Erteilung der vollständigen Genehmigung länger dauert.

Mit einer erteilten Teilabgrabungsgenehmigung wird festgestellt, dass das Gesamtvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. In Einzelfällen kann es jedoch vorkommen, dass die endgültige Abgrabungsgenehmigung später nicht erteilt wird.

Fristen

Die Teilabgrabungsgenehmigung muss vor Erteilung der Abgrabungsgenehmigung beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags, der Anzahl der beteiligten Stellen und der aktuellen Auslastung der Behörde ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Teilbaugenehmigung online beantragen

    Sie können eine Teilbaugenehmigung oder eine Teilabgrabungsgenehmigung online beantragen.

Kosten

Die Gebühren für eine Teilabgrabungsgenehmigung sind abhängig von der Menge des verwertbaren Abbauguts:

  • Bei Sand- und Kiesgruben, Steinbrüchen und ähnlichen Abgrabungen zur Gewinnung von Abbaugut für Vorhaben mit verwertbarem Abbaugut bis zu 50.000 m³ 100 EUR zuzüglich 25 EUR je angefangene 1.000 m³
  • Bei Sand- und Kiesgruben, Steinbrüchen und ähnlichen Abgrabungen zur Gewinnung von Abbaugut für Vorhaben mit verwertbarem Abbaugut über 50.000 m³ bis zu 500.000 m³ 1.350 EUR zuzüglich 55 EUR je 50.000 m³ übersteigende angefangene 10.000 m³
  • Bei Sand- und Kiesgruben, Steinbrüchen und ähnlichen Abgrabungen zur Gewinnung von Abbaugut für Vorhaben mit verwertbarem Abbaugut über 500.000 m³ 3.825 EUR zuzüglich 110 EUR je 500.000 m³ übersteigende angefangene 50.000 m³
  • Bei anderen selbständigen Abgrabungen 50 bis 2.000 EUR

Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, erhöht sich die Gebühr um 40 %. Die Gebühr wird mit der späteren Abgrabungsgenehmigungsgebühr verrechnet.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Erhalten Sie die beantragte Teilabgrabungsgenehmigung nicht, können Sie eine verwaltungsgerichtliche Klage erheben. Diese ist auf Erteilung der beantragten Teilabgrabungsgenehmigung zu richten. Allerdings steht es im Ermessen der unteren Abgrabungsbehörde, die Teilabgrabungsgenehmigung zu erteilen. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung steht Ihnen grundsätzlich auch dann nicht zu, wenn keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem Teil des Vorhabens entgegenstehen, für den die Teilabgrabungsgenehmigung beantragt wird.

Ein Widerspruch ist nicht möglich.

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