Staatsangehörigkeit; Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Kurzbeschreibung

Deutsche Staatsangehörige, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, können auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.

Beschreibung

Mehrstaater*innen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine andere besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.

Gründe für den Verzicht:

  • Eintritt in die Armee eines anderen Staates
  • Übernahme eines öffentlichen Dienstpostens in einem anderen Staat
  • Annahme eines politischen Amtes in einem anderen Staat
Nachweis des Verzichts:
  • Zur Bestätigung wird eine Verzichtsurkunde ausgestellt.
  • Mit Erhalt der Urkunde erlischt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Voraussetzungen

  • Nachweis über den Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit.
  • Kein Vorliegen von Versagungsgründen. Das sind Gründe, die zur Ablehnung des Antrags führen.

Verfahrensablauf

Antragstellung:
  • Der Antrag auf Verzicht ist schriftlich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen:
    • Landratsamt oder
    • Kreisfreie Stadt
  • Viele Behörden bieten bereits ein Online-Verfahren an. Alternativ kann der Antrag in Papierform gestellt werden.
Prüfung und Entscheidung:
  • Die zuständige Behörde prüft die Voraussetzungen sowie mögliche Ablehnungsgründe.
Erhalt der Verzichtsurkunde:
  • Nach erfolgreicher Prüfung wird die Verzichtsurkunde ausgehändigt.

Hinweise

Wirksamkeit des Verzichts:
  • Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird mit der Aushändigung der Verzichtsurkunde wirksam.
  • Ab diesem Zeitpunkt werden Sie von deutschen Behörden als ausländische Person behandelt.
  • Ihr deutscher Pass und/oder Personalausweis wird eingezogen.
Besondere Regelung für Personen im öffentlichen Dienst:
  • Beamt*innen, Richter*innen, Soldat*innen oder Personen in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis können nur verzichten, wenn sie seit mindestens 10 Jahren dauerhaft im Ausland leben.
Auswirkungen auf Dienstverhältnis und Versorgungsansprüche:
  • Der Verzicht kann sich auf ein bestehendes Beamtenverhältnis oder Versorgungsansprüche (zum Beispiel Ruhegehalt, Rente, Waisen- oder Witwen-/Witwergeld) auswirken.
  • Vor der Antragstellung sollten Sie sich bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise bei der Bezügestelle informieren, ob Ihnen durch den Verzicht finanzielle Nachteile entstehen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag erhältlich bei der zuständigen Behörde oder Online-Verfahren
  • Nachweis zum Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit (im Regelfall Nationalpass)
  • Genehmigung des deutschen Familiengerichtes bei minderjährigen oder unter Betreuung stehenden volljährigen Antragstellern

    Bei minderjährigen und unter Betreuung stehenden volljährigen Antragstellern ist ein Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichtes (beim Amtsgericht) möglich. Das entsprechende Verfahren beim Gericht müssen Sie eigenständig beantragen und durchführen.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wehrersatzbehörde bei der Wehrpflicht nach § 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) unterliegenden Personen

    Bei der Wehrpflicht nach § 1 WPflG unterliegenden Personen ist ein Verzicht nur möglich, wenn die Wehrersatzbehörden (Karrierecenter der Bundeswehr) keine Bedenken haben. Dies gilt unabhängig davon, dass die Wehrpflicht seit 01.07.2011 ausgesetzt ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird daher derzeit regelmäßig erteilt.

Online-Verfahren

Kosten

Das Verfahren zum Verzicht ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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