Staatsangehörigkeit; Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Mehrstaater*innen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine andere besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.
Gründe für den Verzicht:
- Eintritt in die Armee eines anderen Staates
- Übernahme eines öffentlichen Dienstpostens in einem anderen Staat
- Annahme eines politischen Amtes in einem anderen Staat
- Zur Bestätigung wird eine Verzichtsurkunde ausgestellt.
- Mit Erhalt der Urkunde erlischt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Voraussetzungen
- Nachweis über den Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit.
- Kein Vorliegen von Versagungsgründen. Das sind Gründe, die zur Ablehnung des Antrags führen.
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Verzicht ist schriftlich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen:
- Landratsamt oder
- Kreisfreie Stadt
- Viele Behörden bieten bereits ein Online-Verfahren an. Alternativ kann der Antrag in Papierform gestellt werden.
- Die zuständige Behörde prüft die Voraussetzungen sowie mögliche Ablehnungsgründe.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird die Verzichtsurkunde ausgehändigt.
Hinweise
- Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird mit der Aushändigung der Verzichtsurkunde wirksam.
- Ab diesem Zeitpunkt werden Sie von deutschen Behörden als ausländische Person behandelt.
- Ihr deutscher Pass und/oder Personalausweis wird eingezogen.
- Beamt*innen, Richter*innen, Soldat*innen oder Personen in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis können nur verzichten, wenn sie seit mindestens 10 Jahren dauerhaft im Ausland leben.
- Der Verzicht kann sich auf ein bestehendes Beamtenverhältnis oder Versorgungsansprüche (zum Beispiel Ruhegehalt, Rente, Waisen- oder Witwen-/Witwergeld) auswirken.
- Vor der Antragstellung sollten Sie sich bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise bei der Bezügestelle informieren, ob Ihnen durch den Verzicht finanzielle Nachteile entstehen.
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Antrag erhältlich bei der zuständigen Behörde oder Online-Verfahren
- Nachweis zum Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit (im Regelfall Nationalpass)
- Genehmigung des deutschen Familiengerichtes bei minderjährigen oder unter Betreuung stehenden volljährigen Antragstellern
Bei minderjährigen und unter Betreuung stehenden volljährigen Antragstellern ist ein Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichtes (beim Amtsgericht) möglich. Das entsprechende Verfahren beim Gericht müssen Sie eigenständig beantragen und durchführen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wehrersatzbehörde bei der Wehrpflicht nach § 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) unterliegenden Personen
Bei der Wehrpflicht nach § 1 WPflG unterliegenden Personen ist ein Verzicht nur möglich, wenn die Wehrersatzbehörden (Karrierecenter der Bundeswehr) keine Bedenken haben. Dies gilt unabhängig davon, dass die Wehrpflicht seit 01.07.2011 ausgesetzt ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird daher derzeit regelmäßig erteilt.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Erklärung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Sie können die Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit online übermitteln.
Kosten
Das Verfahren zum Verzicht ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Weitere Informationen
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