Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung

Kurzbeschreibung

Wenn Ihr Kind in einer kommunalen Kindertageseinrichtung betreut werden soll, müssen Sie es dort vorher anmelden.

Beschreibung

1. Registrierung im Kita-Portal LittleBird (siehe "Online-Verfahren")

Melden Sie sich im Kita-Portal LittleBird an, um nach passenden Kindertageseinrichtungen zu suchen und direkt Kontakt aufzunehmen.

Hinweis: Bei Unterstützungsbedarf können Sie sich auch an die Sprechstunde der Stadtteilmütter wenden.

2. Einrichtungen vergleichen

  • Informieren Sie sich über Einrichtungen, die für Sie in Frage kommen.
  • Nutzen Sie das Portal, um direkt Kontakt zur gewünschten Kita aufzunehmen.
  • Erkundigen Sie sich, ob freie Plätze verfügbar sind.

3. Konzept & Angebot erfragen

Lassen Sie sich das pädagogische Konzept, die Schwerpunkte sowie das Betreuungsangebot erklären – zum Beispiel Öffnungszeiten, Essensversorgung, besondere Programme oder Sprachförderung.

4. Anmeldeverfahren klären

Jede Einrichtung hat eigene Bedingungen für die Anmeldung.

Fragen Sie daher direkt vor Ort nach dem genauen Ablauf, benötigten Unterlagen und Fristen.

Tipp

Bei Fragen oder Unsicherheiten hilft Ihnen Ihre Wunsch-Kita weiter – oder die Stadt Aschaffenburg, z. B. im Rahmen der Beratung durch die Stadtteilmütter oder das Jugendamt

Voraussetzungen

Gesundheitsvoraussetzungen vor der Aufnahme

Vor der Aufnahme Ihres Kindes in eine Kindertageseinrichtung sind folgende Punkte gesetzlich vorgeschrieben:

  • Ärztliche Untersuchung des Kindes#
  • Impfberatung durch einen Arzt
  • Nachweis über Masernschutz, wahlweise:
    • Impfausweis mit mindestens einer Masernimpfung bei Aufnahme, vollständiger Schutz bis spätestens zum 2. Geburtstag (laut § 20 Infektionsschutzgesetz),
    • ärztliches Zeugnis über Immunität, oder
    • Attest über medizinische Gründe, die eine Impfung ausschließen

Verfahrensablauf

Bevor Ihr Kind aufgenommen wird, schließen Sie mit dem Träger der Kita einen Betreuungsvertrag ab. Dieser regelt u. a.:

  • die tägliche Betreuungszeit
  • die Betreuungskosten
  • die Kündigungsfristen

Die Fristen und Vertragsinhalte können je nach Einrichtung unterschiedlich sein.

Fristen

Die Fristen sind abhängig von der Einrichtung.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung und Impfberatung
  • Masern-Impfnachweis (oder ärztliches Attest bzw. Immunitätsnachweis)
  • Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten und des Kindes
  • Angaben zu Allergien, chronischen Erkrankungen oder besonderen medizinischen Bedürfnissen
  • Notfallkontakte
  • Weitere Unterlagen können von der Einrichtung angefordert werden.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Betreuungsplattform für Kindertageseinrichtungen
    Sie haben hier die Möglichkeit, sich umfassend über die Kinderbetreuungseinrichtungen zu informieren. Wenn Sie Angebote gefunden haben, können Sie online eine Vormerkung für bis zu 5 Einrichtungen abgeben. Ob Sie tatsächlich auf die Warteliste einer Éinrichtung aufgenommen werden, entscheiden die Einrichtungsleitungen.

Kosten

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Für Kinder ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur Einschulung besteht Anspruch auf einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich. Die Träger müssen die Gebühren in Höhe des Zuschusses reduzieren.

Mit dem einkommensabhängigen Bayerischen Krippengeld können Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet werden, wenn sie diese tatsächlich tragen.


Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):

Zuschuss für Kinder ab 3 Jahren: Für Kinder ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur Einschulung gibt es einen Zuschuss des Freistaats Bayern in Höhe von 100 € pro Monat. Dieser wird direkt mit den Elternbeiträgen verrechnet. Krippengeld für Kinder unter 3 Jahren: Für jüngere Kinder gibt es – einkommensabhängig – das bayerische Krippengeld. Eltern können damit ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes bis zu 100 € monatlich erhalten, wenn sie tatsächlich Beiträge zahlen müssen.

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Redaktionell verantwortlich

Stadt Aschaffenburg, Stand: Juli 2025