Tierische Nebenprodukte; Beantragung der Betriebszulassung
Kurzbeschreibung
Betriebe, die tierische Nebenprodukte verwenden, lagern, behandeln oder beseitigen, benötigen je nach Tätigkeit eine Zulassung durch die zuständige Behörde. Bei Genehmigung wird dem Betrieb eine individuelle Zulassungsnummer zugewiesen.
Beschreibung
Regelungen zum Umgang mit tierischen Nebenprodukten
Was sind tierische Nebenprodukte?
Tierische Nebenprodukte sind vom Tier stammende Teile und Reststoffe, die:
- Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet oder bestimmt sind
- Ordnungsgemäß entsorgt oder behandelt werden müssen
- Zur Verhinderung von Tierseuchen sicher verwertet werden müssen
Pflichten für Betriebe:
- Verendete Tiere müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
- Abgrenzung zu Lebensmitteln: Diese Stoffe dürfen nicht in den Lebensmittelkreislauf gelangen.
- Erfassungspflicht: Jeder, der tierische Nebenprodukte oder daraus hergestellte Produkte nutzt, muss diese erfassen und dokumentieren.
Verfahrensablauf
Ablauf des Zulassungsverfahrens für TNP-Betriebe
Antragstellung und Vorprüfung
- Das Zulassungsverfahren beginnt mit der Einreichung der Unterlagen bei einer der folgenden Stellen:
- Örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt)
- Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV)
- Die zuständige Behörde führt eine Vorprüfung des Antrags durch.
- Falls der Antrag nicht direkt an die zuständige Zulassungsbehörde (zum Beispiel Regierung) übermittelt wurde, wird er dorthin weitergeleitet.
- Nach Antragstellung und Vorprüfung erfolgt eine Ortsbesichtigung.
- Dabei wird geprüft, ob die betrieblichen Gegebenheiten und Abläufe den relevanten Anforderungen entsprechen.
- Zur Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen kann die zuständige Behörde:
- Tierärztliche Sachverständige hinzuziehen
- Weitere nicht-tierärztliche Sachverständige einbeziehen (falls erforderlich)
- Das Verwaltungsverfahren wird mit dem Erlass eines Zulassungsbescheides abgeschlossen.
- Der Betrieb erhält eine individuelle, veröffentlichte Zulassungsnummer für TNP-Betriebe.
- Diese Zulassungsnummer dient zur Identifikation in Handelspapieren und verpflichtenden Aufzeichnungen im Handelsverkehr.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Betriebsspiegel für TNP-Betriebe (Formblatt siehe unter "Formulare")
- Lageplan
- Gebäudegrundrissplan
- Unterlagen zur Benennung der Raumnutzung;
ggf. maßstabsgetreuer Betriebsplan mit Material- und Personalfluss (ggf. Darstellung der Trennung „rein- unrein“) - Maschinenplan inklusive Materialfluss
- Abwasserplan
- Verfahrensbeschreibung
- Reinigungs- und Desinfektionsplan
- Nachweis der Zuverlässigkeit (zu beantragen bei der Wohngemeinde)
- Kopie der Gewerbeanmeldung für Betriebsstätte bei im Handelsregister oder sonstigen öffentlichen Registern eingetragenen Unternehmen: Registerauszug
- Selbstauskunft
Formulare
- Antrag auf Zulassung meines Betriebes zur Zwischenbehandlung, zur Verbrennung oder zur Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz)
- Antrag auf Zulassung meines Betriebes zur Zwischenbehandlung, zur Verbrennung oder zur Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle)
- Antrag auf Zulassung meines Betriebes zur Zwischenbehandlung, zur Verbrennung oder zur Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten (Empfänger: Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz)
- Anlage zum Antrag - Betriebsspiegel (allgemeine Angaben) für TNP-Betriebe (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz)
- Anlage zum Antrag - Betriebsspiegel (allgemeine Angaben) für TNP-Betriebe (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle)
- Anlage zum Antrag - Betriebsspiegel (allgemeine Angaben) für TNP-Betriebe (Empfänger: Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz)
Kosten
50 bis 5.000 Euro
Die Kostenentscheidung hinsichtlich der Gebühren stützt sich auf Art. 1, 2 u. 6 des Kostengesetzes (KG) i.V.m. 7.IX.14/Nr.1.4 ff des Kostenverzeichnisses
Rechtsgrundlagen
- Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
- Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
- Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte
Fassung vom 14.11.2009 - Tierische Nebenprodukte DVO (EU) 142/2011 zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte
Fassung vom 25. Februar 2011
Weiterführende Links
- Tierische Nebenprodukte (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)
- Tierische Nebenprodukte: Definition, Verwendung und Beseitigung (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)
- Rechtliche Grundlagen - Tierische Nebenprodukte (TNP) (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit-LGL)
- Was sind tierische Nebenprodukte? (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit-LGL)
Verwandte Themen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Apotheke; Beantragung der Betriebserlaubnis
- Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Betriebserlaubnis, Onlineantrag
- Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung
- Spielhalle; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb
- Prostitutionsgewerbe; Beantragung der Erlaubnis für den Betrieb