Tierische Nebenprodukte; Beantragung der Betriebszulassung

Kurzbeschreibung

Betriebe, die tierische Nebenprodukte verwenden, lagern, behandeln oder beseitigen, benötigen je nach Tätigkeit eine Zulassung durch die zuständige Behörde. Bei Genehmigung wird dem Betrieb eine individuelle Zulassungsnummer zugewiesen.

Beschreibung

Regelungen zum Umgang mit tierischen Nebenprodukten

Was sind tierische Nebenprodukte?
Tierische Nebenprodukte sind vom Tier stammende Teile und Reststoffe, die:

  • Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet oder bestimmt sind
  • Ordnungsgemäß entsorgt oder behandelt werden müssen
  • Zur Verhinderung von Tierseuchen sicher verwertet werden müssen

Pflichten für Betriebe:

  • Verendete Tiere müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
  • Abgrenzung zu Lebensmitteln: Diese Stoffe dürfen nicht in den Lebensmittelkreislauf gelangen.
  • Erfassungspflicht: Jeder, der tierische Nebenprodukte oder daraus hergestellte Produkte nutzt, muss diese erfassen und dokumentieren.

Verfahrensablauf

Ablauf des Zulassungsverfahrens für TNP-Betriebe

Antragstellung und Vorprüfung

  • Das Zulassungsverfahren beginnt mit der Einreichung der Unterlagen bei einer der folgenden Stellen:
    • Örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt)
    • Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV)
  • Die zuständige Behörde führt eine Vorprüfung des Antrags durch.
  • Falls der Antrag nicht direkt an die zuständige Zulassungsbehörde (zum Beispiel Regierung) übermittelt wurde, wird er dorthin weitergeleitet.
Ortsbesichtigung und Überprüfung der Anforderungen
  • Nach Antragstellung und Vorprüfung erfolgt eine Ortsbesichtigung.
  • Dabei wird geprüft, ob die betrieblichen Gegebenheiten und Abläufe den relevanten Anforderungen entsprechen.
  • Zur Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen kann die zuständige Behörde:
    • Tierärztliche Sachverständige hinzuziehen
    • Weitere nicht-tierärztliche Sachverständige einbeziehen (falls erforderlich)
Erteilung der Zulassung und Vergabe der Zulassungsnummer
  • Das Verwaltungsverfahren wird mit dem Erlass eines Zulassungsbescheides abgeschlossen.
  • Der Betrieb erhält eine individuelle, veröffentlichte Zulassungsnummer für TNP-Betriebe.
  • Diese Zulassungsnummer dient zur Identifikation in Handelspapieren und verpflichtenden Aufzeichnungen im Handelsverkehr.

Fristen

Ohne Zulassung darf eine zulassungspflichtige Tätigkeit nicht aufgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Anlagen sind jeweils zweifach zusammen mit dem Zulassungsantrag bei der zuständigen Regierung einzureichen:
  • Betriebsspiegel für TNP-Betriebe (Formblatt siehe unter "Formulare")
  • Lageplan
  • Gebäudegrundrissplan
  • Unterlagen zur Benennung der Raumnutzung;
    ggf. maßstabsgetreuer Betriebsplan mit Material- und Personalfluss (ggf. Darstellung der Trennung „rein- unrein“)
  • Maschinenplan inklusive Materialfluss
  • Abwasserplan
  • Verfahrensbeschreibung
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan
  • Nachweis der Zuverlässigkeit (zu beantragen bei der Wohngemeinde)
  • Kopie der Gewerbeanmeldung für Betriebsstätte bei im Handelsregister oder sonstigen öffentlichen Registern eingetragenen Unternehmen: Registerauszug
  • Selbstauskunft

Formulare

Kosten

50 bis 5.000 Euro
Die Kostenentscheidung hinsichtlich der Gebühren stützt sich auf Art. 1, 2 u. 6 des Kostengesetzes (KG) i.V.m. 7.IX.14/Nr.1.4 ff des Kostenverzeichnisses

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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