Feuerwehr-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung; Einreichung eines Vorschlags
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Das Feuerwehr-Ehrenzeichen wird vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration verliehen.
Stufen der Auszeichnung:
- Ehrenzeichen zweiter Klasse für 25 Jahre aktiven Feuerwehrdienst
- Ehrenzeichen erster Klasse für 40 Jahre aktiven Feuerwehrdienst
- Großes Ehrenzeichen für 50 Jahre aktiven Feuerwehrdienst
Wichtige Voraussetzungen:
- Gilt für aktive Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr
- Dienstzeiten bei außerbayerischen Feuerwehren sind anrechenbar, wenn sie nachgewiesen werden
- Wehrdienst, Elternzeit, Schwangerschaft oder nachgewiesene Krankheit gelten nicht als Unterbrechung
Überreichung der Auszeichnung:
- In Landkreisen erfolgt die Aushändigung durch den Landrat oder die Landrätin
- In kreisfreien Städten durch den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin
- Die Ehrung findet möglichst im Rahmen einer Feuerwehrversammlung statt
- Eine Beauftragung einer anderen Person zur Übergabe ist möglich
- Die Form der Ehrung soll dem besonderen Anlass angemessen sein.
Voraussetzungen
Ein Ehrenzeichen darf nicht verliehen werden, wenn im Bundeszentralregister (BZRG) bei einer unbeschränkten Auskunft ein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung vorhanden ist.
Verfahrensablauf
- Kommandant*innen der Freiwilligen Feuerwehren: für ihre Mitglieder
- Gemeinden: für die Kommandant*innen der Freiwilligen Feuerwehren
- Landratsämter: für
- Kreisbrandräte und Kreisbrandrätinnen
- Kreisbrandinspektor*innen
- Kreisbrandmeister*innen
- Betriebsleiter*innen: für Angehörige der Werkfeuerwehren
- Vorschläge der Kommandant*innen und Betriebsleiter*innen müssen über die Gemeinde an das Landratsamt weitergeleitet werden.
- Die Gemeinde leitet alle eingereichten Vorschläge an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde weiter.
Fristen
Vorschläge für die Verleihung der Dienstzeitauszeichnungen sind der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde rechtzeitig vor dem vorgesehenen Zeitpunkt der Aushändigung vorzulegen.
Formulare
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Feuerwehr-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung; Einreichung eines Vorschlags
Rechtsgrundlagen
- Art. 2 Abs. 1 Satz 1 Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG)
- Vollzug des Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetzes
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 08. März 2013, zuletzt durch Bekanntmachung vom 06. Juni 2018 geändert.
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