Feuerwehr-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung; Einreichung eines Vorschlags

Kurzbeschreibung

Persönlichkeiten, die sich über einen längeren Zeitraum bei der Freiwilligen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr engagieren, können mit einer staatlichen Auszeichnung - dem Feuerwehr-Ehrenzeichen - geehrt werden.

Beschreibung

Das Feuerwehr-Ehrenzeichen wird vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration verliehen.

Stufen der Auszeichnung:

  • Ehrenzeichen zweiter Klasse für 25 Jahre aktiven Feuerwehrdienst
  • Ehrenzeichen erster Klasse für 40 Jahre aktiven Feuerwehrdienst
  • Großes Ehrenzeichen für 50 Jahre aktiven Feuerwehrdienst

Wichtige Voraussetzungen:

  • Gilt für aktive Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr
  • Dienstzeiten bei außerbayerischen Feuerwehren sind anrechenbar, wenn sie nachgewiesen werden
  • Wehrdienst, Elternzeit, Schwangerschaft oder nachgewiesene Krankheit gelten nicht als Unterbrechung

Überreichung der Auszeichnung:

  • In Landkreisen erfolgt die Aushändigung durch den Landrat oder die Landrätin
  • In kreisfreien Städten durch den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin
  • Die Ehrung findet möglichst im Rahmen einer Feuerwehrversammlung statt
  • Eine Beauftragung einer anderen Person zur Übergabe ist möglich
  • Die Form der Ehrung soll dem besonderen Anlass angemessen sein.

Voraussetzungen

Ein Ehrenzeichen darf nicht verliehen werden, wenn im Bundeszentralregister (BZRG) bei einer unbeschränkten Auskunft ein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung vorhanden ist.

Verfahrensablauf

Wer kann die Verleihung vorschlagen?
  • Kommandant*innen der Freiwilligen Feuerwehren: für ihre Mitglieder
  • Gemeinden: für die Kommandant*innen der Freiwilligen Feuerwehren
  • Landratsämter: für
    • Kreisbrandräte und Kreisbrandrätinnen
    • Kreisbrandinspektor*innen
    • Kreisbrandmeister*innen
  • Betriebsleiter*innen: für Angehörige der Werkfeuerwehren
Ablauf der Antragstellung
  • Vorschläge der Kommandant*innen und Betriebsleiter*innen müssen über die Gemeinde an das Landratsamt weitergeleitet werden.
  • Die Gemeinde leitet alle eingereichten Vorschläge an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde weiter.

Fristen

Vorschläge für die Verleihung der Dienstzeitauszeichnungen sind der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde rechtzeitig vor dem vorgesehenen Zeitpunkt der Aushändigung vorzulegen.

Formulare

Rechtsgrundlagen

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