Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung für Sprossen erzeugende Betriebe
Kurzbeschreibung
Sprossenerzeugende Betriebe benötigen eine Zulassung.
Beschreibung
Zulassungsbedingungen:
- Die zulassungspflichtige Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Zulassung aufgenommen werden.
- Das Verfahren ist antragsgebunden – ein Betrieb muss die Zulassung beantragen.
- Vor der Zulassung erfolgt eine Ortsbesichtigung, um zu prüfen, ob die einschlägigen Hygieneanforderungen eingehalten werden.
Ziel der Zulassung:
- Sicherstellung des Schutzes der öffentlichen Gesundheit
- Minimierung des Kontaminationsrisikos in der Einrichtung (zum Beispiel bei der Erzeugung von Sprossen)
Zulassungsnummer für den Handel:
Mit der Zulassung erhält die Betriebsstätte eine Zulassungsnummer, die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr innerhalb der EU erforderlich ist.
Voraussetzungen
Betriebe werden gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 210/2013 und Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zugelassen.
Hygienestandards gemäß Verordnung (EG) Nr. 852/2004- Enthält allgemeine Hygienevorschriften für Lebensmittel.
- Diese müssen von Lebensmittelunternehmern eingehalten werden, insbesondere bei:
- Primärproduktion von Lebensmitteln.
- Damit zusammenhängenden Vorgängen.
- Der Betriebsinhaber oder eine verantwortliche Person muss:
- Die erforderliche Zuverlässigkeit für die Betriebsführung nachweisen.
Verfahrensablauf
Ablauf des Genehmigungsverfahrens für Lebensmittelbetriebe
Antragstellung und Vorprüfung
- Das Genehmigungsverfahren beginnt mit der Einreichung der Unterlagen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde:
- Landratsamt oder kreisfreie Stadt
- Die Kreisverwaltungsbehörde führt eine Vorprüfung des Antrags durch.
- Nach Abschluss der Vorprüfung wird der Antrag an die zuständige Regierung weitergeleitet.
- Nach der Antragstellung und Vorprüfung erfolgt eine Ortsbesichtigung durch die Regierung.
- Dabei wird geprüft, ob die betrieblichen Gegebenheiten und Abläufe den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen.
- Die spezifischen Anforderungen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Wird die Zulassung erteilt, erhält die Betriebsstätte eine Zulassungsnummer.
- Diese ist erforderlich, um am innergemeinschaftlichen Handelsverkehr innerhalb der EU teilnehmen zu können.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Betriebsspiegel mit Beiblatt
- Unterlagen zur Benennung der Raumnutzung
ggf. maßstabsgetreuer Betriebsplan mit Material- und Personalfluss sowie Maschinenaufstellung (je nach Betriebsgröße; nicht bei handwerklich strukturierten Betrieben) - Nachweis der Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers
ggf. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Selbstauskunft
Formulare
- Antrag auf Zulassung eines Lebensmittelbetriebes (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz)
- Antrag auf Zulassung eines Lebensmittelbetriebes (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle)
- Antrag auf Zulassung eines Lebensmittelbetriebes (Empfänger: Lebensmittelüberwachung / Lebensmittelrecht)
- Anlage zum Antrag - Betriebsspiegel allgemeine Angaben (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz)
- Anlage zum Antrag - Betriebsspiegel allgemeine Angaben (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle)
- Anlage zum Antrag - Betriebsspiegel allgemeine Angaben (Empfänger: Lebensmittelüberwachung / Lebensmittelrecht)
- Beiblatt zum Betriebsspiegel - Sprossen (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz)
- Beiblatt zum Betriebsspiegel - Sprossen (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle)
- Beiblatt zum Betriebsspiegel - Sprossen (Empfänger: Lebensmittelüberwachung / Lebensmittelrecht)
- Anlage zum Antrag - Selbstauskunft (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz)
- Anlage zum Antrag - Selbstauskunft (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle)
- Anlage zum Antrag - Selbstauskunft (Empfänger: Lebensmittelüberwachung / Lebensmittelrecht)
- Bestätigung über die Übertragung der lebensmittelrechtlichen Verantwortung auf die verantwortliche Lebensmittelunternehmerin/den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz)
- Bestätigung über die Übertragung der lebensmittelrechtlichen Verantwortung auf die verantwortliche Lebensmittelunternehmerin/den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle)
- Bestätigung über die Übertragung der lebensmittelrechtlichen Verantwortung auf die verantwortliche Lebensmittelunternehmerin/den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer (Empfänger: Lebensmittelüberwachung / Lebensmittelrecht)
- Erklärung des Lebensmittelunternehmers/der Lebensmittelunternehmerin zur Aufhebung der Zulassung (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz)
- Erklärung des Lebensmittelunternehmers/der Lebensmittelunternehmerin zur Aufhebung der Zulassung (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle)
- Erklärung des Lebensmittelunternehmers/der Lebensmittelunternehmerin zur Aufhebung der Zulassung (Empfänger: Lebensmittelüberwachung / Lebensmittelrecht)
- Änderungsantrag/-mitteilung zur Zulassung von Lebensmittelbetrieben (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz)
- Änderungsantrag/-mitteilung zur Zulassung von Lebensmittelbetrieben (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle)
- Änderungsantrag/-mitteilung zur Zulassung von Lebensmittelbetrieben (Empfänger: Lebensmittelüberwachung / Lebensmittelrecht)
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 210/2013 der Kommission über die Zulassung von Sprossen erzeugenden Betrieben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
Fassung vom 11.03.2013 in der jeweils gültigen Fassung - Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene
Fassung vom vom 29.04.2004 in der jeweils gültigen Fassung - Verordnung (EU) Nr. 2017/625 über amtliche Kontrollen
Fassung vom vom 15.03.2017 in der jeweils gültigen Fassung
Rechtsbehelf
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