Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Nicht-EU-Bürger*innen benötigen in der Regel ein Visum, das vor der Einreise von einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat im Herkunftsland ausgestellt wird.
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (zum Beispiel Familiennachzug, Studium oder Erwerbstätigkeit) wird ein nationales Visum ausgestellt.
Die Voraussetzungen richten sich nach den Regelungen für:
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU
- ICT-Karte
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Nähere Informationen siehe unter "Verwandte Themen".
Nach der Einreise muss das nationale Visum oft durch einen weiteren Aufenthaltstitel ersetzt werden. Der Antrag bei der Ausländerbehörde muss vor Ablauf des Visums gestellt werden.
Für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen (zum Beispiel Tourismus, Geschäftsreisen oder Besuchsaufenthalte) wird in der Regel ein Schengen-Visum erteilt (siehe "Verwandte Themen" – "Schengen-Visum; Erteilung und Verlängerung").
Ausnahmen von der Visumpflicht
- Visumfreie Einreise unabhängig von Aufenthaltsdauer und Zweck
Folgende Staatsangehörige benötigen kein Visum, egal wie lange sie bleiben oder ob sie arbeiten möchten:
Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, USA, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea - Visumfreie Einreise nur für Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit
Staatsangehörige dieser Länder können ohne Visum einreisen, dürfen aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen:
Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino - Visumfreiheit für Touristenaufenthalte (bis zu 90 Tage in 180 Tagen)
Viele weitere Länder haben Visumfreiheit für touristische Aufenthalte, jedoch ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet.
- Detaillierte Infos zur Visumpflicht und zum Verfahren finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts (siehe "Weiterführende Links").
- Fragen zum Visum? Die zuständige Ausländerbehörde gibt grundlegende Auskünfte.
Voraussetzungen
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU
- ICT-Karte (für unternehmensinterne Transfers)
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Fristen
Der Visumantrag muss rechtzeitig vor der beabsichtigten Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Auslandsvertretung. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen: - gültiger Reisepass
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt, ggf. Verpflichtungserklärung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über den Aufenthaltszweck, z. B. Arbeitgeberbescheinigung oder Arbeitsvertrag, Heiratsurkunde
- ggf. weitere Unterlagen
Formulare
Kosten
- Erteilung: 75 EUR
- Verlängerung: 25 EUR
- Verlängerung eines Schengen-Visums im Bundesgebiet über 90 Tage hinaus als nationales Visum: 60 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
- Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
- Visabestimmungen
Informationen des Auswärtigen Amtes
Verwandte Themen
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
- Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Freizügigkeitsberechtigte; Beantragung
- Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen
- Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis
- Niederlassungserlaubnis; Beantragung
- Blaue Karte EU; Beantragung
- Verpflichtungserklärung; Abgabe
- Schengen-Visum; Beantragung
- Ausnahme-Visum; Ausstellung
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet
- Europäisches Visa-Informationssystem; Beantragung einer Auskunft über die eigene Person
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für betriebliche Aus- und Fortbildung und schulische Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Beschäftigung nach der Westbalkan-Regelung
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Waffenschein; Beantragung einer Verlängerung, Onlineantrag
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung
- Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung
- Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
- Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Beantragung der Verlängerung der Bescheinigung