Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Kurzbeschreibung
Um die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nachzuweisen, muss man mit Erfolg an einem anerkannten Lehrgang teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Erlaubnis oder Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz
Voraussetzungen für die Erteilung
Wer eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz benötigt, muss unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, um nachzuweisen, dass man zuverlässig und persönlich geeignet ist
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Diese wird von der zuständigen Behörde ausgestellt und ist erforderlich, um an einem Fachkundelehrgang teilnehmen zu können.
Zuständige Behörden für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Kreisverwaltungsbehörden, wie Landratsämter und kreisfreie Städte, sind zuständig für Privatpersonen, die mit Treibladungspulver umgehen möchten. Dies betrifft insbesondere das Böllerschießen, Vorderladerschießen sowie das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind zuständig für gewerbliche Tätigkeiten, beispielsweise für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken.
Die Bergämter sind zuständig für Unternehmen, die Sprengstoff im Rahmen von Tätigkeiten einsetzen, die der Bergaufsicht unterliegen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 21 Jahre
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung der sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Prüfung der Voraussetzungen- Die zuständige Behörde überprüft, ob die sprengstoffrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird die sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Behörde ausgestellt.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Online-Verfahren
- Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 1. SprengV - gewerblicher Bereich (Empfänger: Regierung)
Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß § 34 1. SprengV online bei der zuständigen Regierung beantragen. - Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Sie können die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz online beantragen.
Formulare
- Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern)
- Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Bauarbeiterschutz und Sprengwesen)
- Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Ordnungswesen)
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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