Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Kurzbeschreibung

Um die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nachzuweisen, muss man mit Erfolg an einem anerkannten Lehrgang teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.

Beschreibung

Erlaubnis oder Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz

Voraussetzungen für die Erteilung
Wer eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz benötigt, muss unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang
  • Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, um nachzuweisen, dass man zuverlässig und persönlich geeignet ist

Unbedenklichkeitsbescheinigung
Diese wird von der zuständigen Behörde ausgestellt und ist erforderlich, um an einem Fachkundelehrgang teilnehmen zu können.

Zuständige Behörden für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Kreisverwaltungsbehörden, wie Landratsämter und kreisfreie Städte, sind zuständig für Privatpersonen, die mit Treibladungspulver umgehen möchten. Dies betrifft insbesondere das Böllerschießen, Vorderladerschießen sowie das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.

Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind zuständig für gewerbliche Tätigkeiten, beispielsweise für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken.

Die Bergämter sind zuständig für Unternehmen, die Sprengstoff im Rahmen von Tätigkeiten einsetzen, die der Bergaufsicht unterliegen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Erteilung der sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Prüfung der Voraussetzungen
  • Die zuständige Behörde überprüft, ob die sprengstoffrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Nach erfolgreicher Prüfung wird die sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Behörde ausgestellt.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

ärztliche Bescheinigung zur persönlichen und körperlichen Eignung

Online-Verfahren

Formulare

Kosten

70 bis 290 EUR

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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