Personalausweis; Beantragung der Befreiung von der Ausweispflicht

Kurzbeschreibung

Deutsche können in bestimmten Fällen eine Befreiung von der Ausweispflicht bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

Beschreibung

Ausweispflicht und Befreiung

Wer muss einen Personalausweis haben?

Alle deutschen Staatsangehörigen ab 16 Jahren, die

  • der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder
  • sich überwiegend in Deutschland aufhalten (auch ohne Meldepflicht).

Befreiung von der Ausweispflicht

Die zuständige Personalausweisbehörde kann eine Befreiung erteilen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

Personen mit gesetzlicher Betreuung, wenn:

  • eine Betreuung besteht (nicht nur vorläufig) oder
  • die Person handlungs- oder einwilligungsunfähig ist und eine bevollmächtigte Person sie mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten kann.

Personen in dauerhafter stationärer Unterbringung, z. B.:

  • Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnliche Einrichtung.

Personen mit schwerer Behinderung, die

  • sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Was passiert nach der Befreiung?

  • Sie erhalten ein behördliches Schreiben als Nachweis der Befreiung.
  • Das Schreiben verlängert nicht die Gültigkeit des alten Ausweises!
  • Für Online-Identifizierung (z. B. eID-Funktion, PostIdent) oder Auslandsreisen ist weiterhin ein gültiger Personalausweis erforderlich.

Neuer Personalausweis

  • Ein neuer Personalausweis kann jederzeit beantragt werden.

Zuständige Stelle

  • Die Gemeinde am Wohnort ist für die Befreiung von der Ausweispflicht zuständig.
  • Bei mehreren Wohnungen: Die Hauptwohnsitz-Gemeinde ist verantwortlich.

Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Befreiung von der Ausweispflicht

Eine Befreiung von der Pflicht zum Besitz eines Personalausweises ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 Absart 1 Grundgesetz.

  • Förmlicher Antrag bei der zuständigen Gemeinde, gestellt durch:

    • Die betroffene Person selbst (ab 16 Jahren)
    • Sorgeberechtigte
    • Bevollmächtigte (mit öffentlich beglaubigter Vollmacht)
    • Betreuer*in
  • Eine der folgenden Bedingungen muss zutreffen:

    • Es wurde ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt oder die Person ist handlungs- bzw. einwilligungsunfähig und wird von einer bevollmächtigten Person vertreten.

    • Die Person ist dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht.

    • Die Person kann sich aufgrund einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.

Hinweise

Wichtige Hinweise zur Befreiung von der Ausweispflicht

  • Keine Befreiung nötig, wenn bereits ein gültiges deutsches Ausweisdokument vorliegt.

  • Das behördliche Schreiben zur Befreiung verlängert die Gültigkeit eines alten Ausweises nicht.

  • Ein gültiger Personalausweis ist weiterhin erforderlich für:

    • Online-Identifizierung (zum Beispiel eID-Funktion des Personalausweises).
    • PostIdent-Verfahren oder andere Identifikationsvorgänge.

Falls Sie nach der Befreiung doch eine Identifizierung per Ausweis benötigen, können Sie jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Für nähere Informationen und eine Auskunft zur Bearbeitungsdauer setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde in Verbindung.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Antragstellung als Betreuer, Bevollmächtigter oder Sorgeberechtigter Vorlage entsprechender Nachweise
  • Ggf. Nachweise zum Befreiungsgrund
  • Bisherige amtliche Ausweisdokumente der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Themen