Blaue Karte EU; Beantragung
Kurzbeschreibung
Nicht-EU-Bürger*innen mit einem akademischen oder gleichwertigen Abschluss, die in Deutschland arbeiten möchten, können die Blaue Karte EU beantragen.
Beschreibung
Vorteile gegenüber anderen Arbeitsvisa: Die Blaue Karte EU bietet besondere Vorteile, insbesondere:
- Schnellerer Zugang zur Niederlassungserlaubnis (ein unbefristetes Aufenthaltsrecht kann frühzeitiger beantragt werden)
- Erleichterter Arbeitsplatzwechsel (weniger bürokratische Hürden beim Arbeitgeberwechsel)
Voraussetzungen
- Akademische Qualifikation oder tertiärer Bildungsabschluss, sofern dieser bestimmten Anforderungen entspricht.
- Erreichen eines festgelegten Mindestgehalts.
- Es gibt Erleichterungen für Berufe, in denen Personalmangel herrscht und Berufseinsteiger*innen.
- Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf "Make it in Germany".
Verfahrensablauf
- Viele Ausländerbehörden bieten bereits einen Onlinedienst für die Antragstellung an.
- Bitte prüfen Sie, ob Ihre zuständige Ausländerbehörde eine Online-Antragstellung ermöglicht.
- falls kein Online-Verfahren verfügbar ist, können Sie sich
- per E-Mail an die Ausländerbehörde wenden oder
- persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen.
Hinweise
Erforderliche Unterlagen
- Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
- gültiger Pass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis des Hochschulabschlusses
- Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes
Kosten
- Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 EUR
- Geltungsdauer über ein Jahr: 100 EUR
- Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 EUR
- Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 EUR
Rechtsgrundlagen
- § 18g Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Fachkräfte mit akademischer Ausbildung - § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Verwandte Themen
- Integration von Ausländern; Informationen
- Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen
- Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis
- Niederlassungserlaubnis; Beantragung
- Aufenthaltstitel; Beantragung der Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels
- Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- eID-Karte; Beantragung, Onlineantrag
- Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers
- Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
- Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung für Sprossen erzeugende Betriebe