Blaue Karte EU; Beantragung

Kurzbeschreibung

Nicht-EU-Bürger*innen mit einem akademischen oder gleichwertigen Abschluss, die in Deutschland arbeiten möchten, können die Blaue Karte EU beantragen.

Beschreibung

Zielgruppe: Nicht-EU-Bürger*innen mit einem akademischen oder gleichwertigen Abschluss, die in Deutschland arbeiten möchten, können die Blaue Karte EU beantragen.
Vorteile gegenüber anderen Arbeitsvisa: Die Blaue Karte EU bietet besondere Vorteile, insbesondere:
  • Schnellerer Zugang zur Niederlassungserlaubnis (ein unbefristetes Aufenthaltsrecht kann frühzeitiger beantragt werden)
  • Erleichterter Arbeitsplatzwechsel (weniger bürokratische Hürden beim Arbeitgeberwechsel)

Voraussetzungen

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
  • Akademische Qualifikation oder tertiärer Bildungsabschluss, sofern dieser bestimmten Anforderungen entspricht.
  • Erreichen eines festgelegten Mindestgehalts.
Weitere Informationen:
  • Es gibt Erleichterungen für Berufe, in denen Personalmangel herrscht und Berufseinsteiger*innen.
  • Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf "Make it in Germany".
Die Blaue Karte EU muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Verfahrensablauf

Online-Antragstellung prüfen:
  • Viele Ausländerbehörden bieten bereits einen Onlinedienst für die Antragstellung an.
  • Bitte prüfen Sie, ob Ihre zuständige Ausländerbehörde eine Online-Antragstellung ermöglicht.
Alternative Kontaktmöglichkeiten:
  • falls kein Online-Verfahren verfügbar ist, können Sie sich
    • per E-Mail an die Ausländerbehörde wenden oder
    • persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen.

Hinweise

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

    Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

  • gültiger Pass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis des Hochschulabschlusses
  • Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes

Kosten

  • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 EUR
  • Geltungsdauer über ein Jahr: 100 EUR
  • Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 EUR
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

Verwandte Themen