Personalausweis- oder eID-Karte; Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion

Kurzbeschreibung

Sie können die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte zurücksetzen lassen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren.

Beschreibung

Den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion gibt es seit 15. Juli 2017. Diese Funktion nennt man auch eID-Funktion. Personen ab 16 Jahren bekommen diesen Ausweis.
Auch Unionsbürger und Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum ab 16 Jahren können eine eID-Karte bekommen (seit 1. Januar 2021).

Diese Karte hat die Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis.
Um sich online bei Unternehmen und Behörden auszuweisen, braucht man die aktivierte eID-Funktion und die PIN.


Haben Sie Ihre PIN gesetzt, aber vergessen? Oder haben Sie den PIN-Brief verloren? Ist die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert?
Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde.

Voraussetzungen

Für die beantragende Person gilt folgende Voraussetzung:

  • Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.

Verfahrensablauf

Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde (z. B. Bürgerbüro, Rathaus) in Verbindung.

Hinweise

Die Aktivierung des Online-Ausweises ist nur bei der ausstellenden oder zuständigen bzw. das Setzen einer neuen PIN bei einer Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde möglich.

Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst als zusätzliches Angebot wurde zum 29.12.2023 ausgesetzt.

Bearbeitungsdauer

In der Regel direkt bei Vorsprache bei der für Sie zuständigen Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder eID-Karte

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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