Personalausweis- oder eID-Karte; Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
Kurzbeschreibung
Sie können die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte zurücksetzen lassen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren.
Beschreibung
Den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion gibt es seit 15. Juli 2017. Diese Funktion nennt man auch eID-Funktion. Personen ab 16 Jahren bekommen diesen Ausweis.
Auch Unionsbürger und Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum ab 16 Jahren können eine eID-Karte bekommen (seit 1. Januar 2021).
Diese Karte hat die Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis.
Um sich online bei Unternehmen und Behörden auszuweisen, braucht man die aktivierte eID-Funktion und die PIN.
Haben Sie Ihre PIN gesetzt, aber vergessen? Oder haben Sie den PIN-Brief verloren? Ist die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert?
Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde.
Voraussetzungen
Für die beantragende Person gilt folgende Voraussetzung:
- Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.
Verfahrensablauf
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde (z. B. Bürgerbüro, Rathaus) in Verbindung.
Hinweise
Die Aktivierung des Online-Ausweises ist nur bei der ausstellenden oder zuständigen bzw. das Setzen einer neuen PIN bei einer Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde möglich.
Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst als zusätzliches Angebot wurde zum 29.12.2023 ausgesetzt.
Bearbeitungsdauer
In der Regel direkt bei Vorsprache bei der für Sie zuständigen Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde.
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
- § 20 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
- § 21 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
- § 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- eID-Karte; Beantragung, Onlineantrag
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel und eID-Karte; Auskunft über gespeicherte Daten
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers
- Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
- Personalausweis; Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust