Abschleppen über die Autobahn; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Kurzbeschreibung

Für das Abschleppen über die Autobahn ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Beschreibung

In Notfällen darf ein Fahrzeug ohne Genehmigung abgeschleppt werden. Dabei muss die Autobahn an der nächsten Anschlussstelle verlassen werden. Das Wiedereinfahren auf die Autobahn ist nicht erlaubt. Wer ein Fahrzeug über eine längere Strecke auf der Autobahn abschleppen möchte, benötigt eine Ausnahmegenehmigung. Diese kann vor allem von Unternehmen beantragt werden, die sich auf das Abschleppen spezialisiert haben und dafür geeignete Fahrzeuge einsetzen.

Was zählt als Abschleppen?
  • Ein Abschleppvorgang liegt vor, wenn ein nicht mehr fahrbereites Fahrzeug (zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen eines technischen Defekts) von der Straße entfernt oder zur nächsten Werkstatt oder einem Abstellort gebracht wird.
  • Das Abschleppen erfolgt aus einem Nothilfe-Gedanken heraus, um den Verkehr nicht zu behindern oder eine Gefahr zu vermeiden.
  • In diesen Notfällen ist keine Genehmigung erforderlich.
  • Aus Sicherheitsgründen muss die Autobahn an der nächsten Anschlussstelle verlassen werden (§ 15a Straßenverkehrs-Ordnung).
  • Fahrzeuge, die außerhalb der Autobahn liegen bleiben, darf man nicht auf die Autobahn auffahren.
Wann ist eine Ausnahmegenehmigung nötig?

Eine "Abschleppgenehmigung" ist erforderlich, wenn das Abschleppen über eine längere Strecke auf der Autobahn erfolgen soll.

  • Diese Genehmigung ist für Unternehmen vorgesehen, die auf das Abschleppen spezialisiert sind.
  • Diese Dauerausnahmegenehmigung gilt für Strecken von bis zu 150 km auf der Autobahn und ist auf Bayern beschränkt.
  • Die Genehmigung ist auf maximal drei Jahre befristet.
  • In besonderen Fällen kann eine Einzelausnahmegenehmigung erteilt werden.

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit des Abschleppunternehmers, insbesondere keine Verstöße (Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten) im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Vorschriften und
  • das Unternehmen muss nach Kenntnis der erteilenden Behörde über ausreichende Erfahrung beim Bergen und Abschleppen verfügen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Gutachten für den Bereich Bergen und Abschleppen auf Grundlage der Abschlepprichtlinie Bayern (ARB)

Kosten

Rahmengebühr: 10,20 bis 767,00 EUR

Rechtsgrundlagen