Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin im technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz

Kurzbeschreibung

Lebensmittelkontrolleur*innen arbeiten im technischen Überwachungsdienst und sorgen für den Schutz der Verbraucher*innen. Sie kontrollieren die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in Betrieben, die mit Lebensmitteln arbeiten.

Zuständigkeit für die Einstellung:

  • Bei Landratsämtern: Zuständig sind die Regierungen (Bezirksregierungen).
  • Bei kreisfreien Städten: Zuständig ist die jeweilige Stadtverwaltung.

Beschreibung

Die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sorgen dafür, dass die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) eingehalten werden. Sie kontrollieren:

  • Lebensmittel
  • Lebensmittel-Zusatzstoffe
  • Tattoo-Farben
  • Kosmetische Mittel
  • Bedarfsgegenstände (zum Beispiel Verpackungen oder Geschirr)

Wie arbeiten Lebensmittelkontrolleurer*innen?

  • Regelmäßige Betriebsüberprüfungen
  • Probennahmen und Laboranalysen gemäß § 38 Absatz 2a LFGB
Ausbildung zur/zum Lebensmittelkontrolleur*in

Einstellung in Ausbildung

  • Direkte Anstellung als Arbeitnehmer*in bei einem Landratsamt oder einer kreisfreien Stadt
  • Zweijährige Ausbildung, um den Überwachungsdienst kennenzulernen

Ablauf der Ausbildung
Praxis:

  • Arbeit in einer Kreisverwaltungsbehörde oder bei der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV)
  • Laborarbeit am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
  • Praktikum (1 Monat) in einem Betrieb der Lebensmittelwirtschaft

Theorie:

  • 6-monatiger Lehrgang an der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) und beim LGL
  • Abschlussprüfung nach dem Lehrgang

Übernahme und Beamtenstatus

  • Nach bestandener Prüfung ist die Übernahme ins Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 7) vorgesehen.
  • Voraussetzung: Erfüllung der beamtenrechtlichen Anforderungen
  • Altersgrenze für die Einstellung: Unter 43 Jahre zum Zeitpunkt der Einstellung

Voraussetzungen

Einstellungsvoraussetzungen:

  • mindestens Hauptschulabschluss oder einen nach Anhörung des Landespersonalausschusses vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
  • Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder die staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Technikerschule) in einer für die Lebensmittelüberwachung geeigneten Fachrichtung
  • uneingeschränkte Voraussetzungen für Außendiensteinsätze
  • Führerschein der Klasse B
  • fachliche und persönliche Eignung für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis

Zusätzliche Voraussetzungen für die Einstellung bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis sind insbesondere:

  • gesundheitliche Eignung
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Verfassungstreue
  • charakterliche Eignung
  • Altersgrenze: Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist nach der derzeitigen Rechtslage regelmäßig nur bis zur Altersgrenze von 45 Jahren möglich

Verfahrensablauf

Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind. Falls Sie an einer Einstellung bei einer kreisfreien Stadt interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugniskopien

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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