Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns
Kurzbeschreibung
Sie müssen den Beginn einer Abgrabung im Voraus melden. Dies gilt sowohl für den Start genehmigungspflichtiger Vorhaben als auch für die Fortsetzung nach einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten.
Beschreibung
Die Anzeige des Abgrabungsbeginns ist kein Antrag. Sie müssen die untere Abgrabungsbehörde nur über den geplanten Beginn informieren.
Diese Meldung stellt sicher, dass die Behörde genügend Zeit hat, um Überwachungsmaßnahmen vorzubereiten. Außerdem kann sie prüfen, ob die Abgrabungsgenehmigung noch gültig ist.
Folgen bei unterlassener Anzeige
Zeigen Sie den Abgrabungsbeginn vorsätzlich oder fahrlässig nicht mindestens eine Woche vor der Ausführung an, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 EUR verhängt werden. Zudem kann die Behörde die Einstellung der Abgrabung anordnen.
Voraussetzungen
Der Beginn einer Abgrabung muss angezeigt werden, wenn:
- Eine genehmigungspflichtige Abgrabung begonnen wird.
- Eine unterbrochene Abgrabung nach mehr als 6 Monaten wieder aufgenommen wird.
Dies gilt auch für Vorhaben mit einer Teilabgrabungsgenehmigung.
Verfahrensablauf
Einreichung der Baubeginnsanzeige für Abgrabungen
Schriftliche Einreichung
- Formular „Baubeginnsanzeige“ vollständig ausfüllen und unterschreiben.
- Einreichen bei der zuständigen unteren Abgrabungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).
- Mündliche Anzeigen sind nicht zulässig.
- Keine Eingangsbestätigung wird ausgestellt.
- Die Behörde prüft, ob die Geltungsdauer der Abgrabungsgenehmigung noch gültig ist und kann Maßnahmen zur Überwachung der Abgrabung einleiten.
- Eine digitale Einreichung ist derzeit noch nicht überall in Bayern möglich.
- Falls das Online-Verfahren angeboten wird, wird der Link nach Auswahl des Ortes angezeigt.
Ablauf der digitalen Einreichung:
- Anzeige des Abgrabungsbeginns erfolgt über den Online-Assistenten bei der unteren Abgrabungsbehörde.
- Das vorgegebene Formular „Baubeginnsanzeige“ wird durch die Abfragen im Online-Assistenten ersetzt.
- Unterschriften werden digital ersetzt durch eine Authentifizierung mittels:
- BayernID oder
- Mein Unternehmenskonto.
Fristen
Sie müssen den Abgrabungsbeginn mindestens eine Woche vor Beginn der Ausführung anzeigen.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Baubeginn online anzeigen
Sie können den Baubeginn oder Abgrabungsbeginn online anzeigen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung, Onlineantrag
- Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung, Onlineantrag
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